Unser Beratungsansatz
Im Zentrum unserer Beratung stehen Sie als Mandant und Ihr Unternehmen. Unser Handeln wird durch aktive Beratung, Aufzeigen von Handlungsalternativen, kurze Reaktionszeiten und individuelle Betreuung bestimmt.
Westprüfung steht seit 1957 für interdisziplinäre Beratung mit Weitblick.
Mit einem mehr als 40-köpfigen Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir individuelle, nachhaltige Lösungen aus einer Hand.
Regional verwurzelt, zukunftsorientiert und engagiert für Mandanten, Mitarbeiter und Gesellschaft.
Unsere Berufsträger – erfahrene Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte – verbinden fachliche Exzellenz mit persönlichem Engagement. Sie beraten Sie individuell, interdisziplinär und lösungsorientiert bei komplexen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen.
Mit Kompetenz, Weitblick und echter Nähe zum Mandanten schaffen sie Vertrauen und begleiten Sie zuverlässig auf Ihrem Erfolgsweg. Lernen Sie das Team kennen, das Ihre Herausforderungen versteht und Ihren Erfolg in den Mittelpunkt stellt.
Wir sind ein inhabergeführtes, interdisziplinäres Beratungsunternehmen für Betriebswirtschaft, Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung – digital, nachhaltig und lösungsorientiert.
Unsere Mandanten profitieren von individueller, herzlicher Beratung, fundierter Expertise und einem starken Netzwerk. Ob regional oder überregional: Wir schaffen Freiräume, Sicherheit und Zukunft.
Steuerberatung
Wir entwickeln für Sie individuelle und vorausschauende steuerliche Lösungskonzepte.
Wirtschaftsprüfung
Mit einem Team von Wirtschaftsprüfern, Prüfungsleitern und -assistenten decken wir ein breites Spektrum an Beratungs- und Prüfungsleistungen ab.
Rechtsberatung
Unsere Beratung basiert auf Fachkompetenz, individueller Betreuung und kurzen Reaktionszeiten. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie unserer Anbindung an HLB National und International bieten wir ganzheitliche Lösungen – auch für grenzüberschreitende Fragen.
Leistungskatalog
Unser Team
News und Blogbeiträge
Mehr Informationen
Die jährliche Weihnachtsfeier ist für viele Unternehmen ein fester Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie stärkt das Miteinander und dient als Wertschätzung der Mitarbeiter. Für Arbeitgeber birgt sie jedoch auch steuerliche und rechtliche Herausforderungen. Wer die Rahmenbedingungen nicht beachtet, riskiert zusätzliche Lohnsteuerpflichten oder haftungsrechtliche Probleme.
CbCR für Personengesellschaften: „Staatenlos“, Betriebsstätte, Equity – was das BMF ab 2024 verlangt und wie Sie Fehler vermeiden.
Konzerninterne Darlehen sind ein gängiges Mittel, um Tochtergesellschaften flexibel mit Liquidität zu versorgen. Besonders bei zinslosen oder unbesicherten Darlehen stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, ob diese steuerlich anerkannt werden. Die Finanzverwaltung stuft solche Gestaltungen oft als nicht fremdüblich ein und korrigiert Gewinne außerbilanziell.
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Neue Pflicht ab 2025: Unternehmen müssen bei Betriebsprüfungen eine Transaktionsmatrix einreichen – Frist 30 Tage!
Umsetzung der Vorschriften zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin ausstehend.
Jahressteuergesetz 2024: Änderungen & Chancen für Privatpersonen und Unternehmen. Jetzt informieren & steuerliche Vorteile nutzen!
Kassenmitteilungspflicht aller in Betrieben verwendeten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen beim zuständigen Finanzamt.