Das sind nur einige Beratungsfelder bei denen wir unsere Mandanten unterstützen. Die Nachfolge im Unternehmen ist eine der größten Herausforderungen für die Sicherung der Zukunft eines Unternehmens. Der Unternehmer muss seine persönliche Nachfolgeplanung mit dem Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht in Einklang bringen und rechtzeitig handeln. Gleichzeitig sind die Interessen des Nachfolgers oder Investors zu berücksichtigen.
Für die meisten Unternehmer ist die Übergabe des eigenen Unternehmens nicht nur eine gewaltige organisatorische Aufgabe, sondern auch ein emotionaler Kraftakt. Kommt kein Familienmitglied für die Nachfolge infrage, muss der Unternehmer außerhalb der Verwandtschaft beispielsweise im Unternehmen nach einer geeigneten Person suchen. nach einem Investor Ausschau halten oder einen Verkauf prüfen. Bei der Beschäftigung mit der Unternehmensnachfolge gilt es, eine Vielzahl von steuerlichen und rechtlichen Regelungen zu berücksichtigen.
Der Gesellschaftsvertrag muss geprüft werden. Das Unternehmen muss bewertet werden. Die Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer sind zu gestalten und Risiken auszuschließen.