Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer in Deutschland, die auf den Verbrauch von elektrischer Energie erhoben wird. Sie wurde im Jahr 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt und ist im Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt. Der Steuersatz beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde (kWh).
Die Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in den Bundeshaushalt und werden unter anderem zur Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz verwendet. Ein Teil der Einnahmen wird auch zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge genutzt, um die Lohnnebenkosten zu reduzieren und die Beschäftigung zu fördern.
Die Stromsteuer ist ein Instrument der ökologischen Steuerpolitik, das darauf abzielt, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Sie unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung und trägt zur Finanzierung umweltpolitischer Maßnahmen bei.