Interessenwahrnehmung in Steuerstrafsachen

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung wiegt schwer. Sollte ein solcher Fall im Raum stehen – genauso wie andere Vorwürfe von Steuerstraftaten – ist es unerlässlich, sich gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen rechtssicher zur Wehr setzen zu können – am besten mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Steuerstrafverfahren - Fachanwalt für Steuerrecht

Steuerstrafrecht

Je früher Sie sich gegen die Vorwürfe wehren, desto besser

Das Steuerstrafrecht sieht Verfahren vor, die gewährleisten, dass die Rechte des Beschuldigten geachtet werden. Dazu gehören das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf einen Anwalt sowie die Möglichkeit, Beweismittel vorzulegen und Zeugen zu benennen. Je frühzeitiger Sie diese Rechte in Anspruch nehmen und aktiv vorgehen, desto eher können Sie negative Konsequenzen vermeiden.

Lassen Sie sich von spezialisierten Anwälten beraten

Wir empfehlen unseren Mandaten daher, sich von spezialisierten Anwälten beraten zu lassen, sobald sie mit Steuerstrafverfahren konfrontiert sind. Als Fachleute können sie Sie bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe kompetent unterstützen. Zudem helfen sie dabei, durch kooperative Mitwirkung mögliche Strafmilderungen oder sogar die Vermeidung von Strafen zu erreichen.

Wie können wir Sie unterstützen?

  • Direkte Abstimmung und Verhandlungsführung mit den Strafverfolgungsbehörden
  • Einlegen von Rechtsmitteln
  • Anwaltliche Vertretung

Persönlicher Kontakt

Wenn Sie sich in einem Steuerstrafverfahren befinden oder Fragen zu Ihrer steuerlichen Situation haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung und maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Erik Spielmann - RA Fachanwalt für Steuerrecht+-

Erik Spielmann
Fachanwalt für Steuerrecht

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