Neue Transaktionsmatrix für Betriebsprüfungen ab 2025
Was international tätige Unternehmen jetzt beachten müssen
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Anforderungen bei Betriebsprüfungen für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Ein zentrales Element ist die verpflichtende Vorlage einer sogenannten Transaktionsmatrix. Diese soll der Finanzverwaltung eine risikoorientierte Auswahl von Prüffeldern erleichtern und die Effizienz der Außenprüfungen steigern.
Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Die Dokumentationspflichten steigen – und die Fristen sind kurz.
Was ist die Transaktionsmatrix?
Die Transaktionsmatrix ist eine tabellarische Übersicht über grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen. Sie ergänzt die bereits bekannten Dokumentationsanforderungen wie Master File und Local File.
Die Matrix enthält unter anderem folgende Angaben:
- Art und Gegenstand der Geschäftsvorfälle
- Leistungserbringer und Leistungsempfänger
- Volumen und Entgelt der Transaktion
- Vertragliche Grundlage der Geschäftsbeziehung
- Angewandte Verrechnungspreismethode
- Betroffene Steuerhoheitsgebiete
- Abweichungen von der Regelbesteuerung
Pflicht zur unaufgeforderten Vorlage
Wird einem Unternehmen ab dem 1.1.2025 eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben, muss die Transaktionsmatrix innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert eingereicht werden. Die Pflicht gilt auch für zurückliegende Veranlagungsjahre, sofern die Prüfung erst ab 2025 beginnt.
Achtung: Bei Nichtvorlage innerhalb der Frist droht ein pauschales Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Gestaltungsspielraum und Muster
Der konkrete Aufbau der Matrix ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium hat im Anwendungsschreiben vom 2. April 2025 zwei unverbindliche Muster veröffentlicht – eines für einen Einjahreszeitraum und eines für mehrere Jahre. Unternehmen können sich daran orientieren, sind aber nicht verpflichtet, diese Vorlagen zu übernehmen.
Empfehlungen für die Praxis
- Erstellen Sie frühzeitig Transaktionsmatrizen für alle offenen Veranlagungsjahre.
- Verankern Sie die Matrix in Ihre Verrechnungspreisdokumentation, idealerweise im Local File.
- Nutzen Sie die Muster des BMF als Orientierungshilfe.
- Berücksichtigen Sie alle relevanten Transaktionen – auch konzerninterne Dienstleistungen oder Lizenzvergaben.
Fazit:
Die neue Transaktionsmatrix erhöht die Transparenzanforderungen für international tätige Unternehmen deutlich. Wer gut vorbereitet ist, kann Verzögerungen und Sanktionen im Rahmen von Betriebsprüfungen vermeiden. Unternehmen sollten die Vorlagepflicht in ihre steuerlichen Compliance-Prozesse integrieren und bestehende Dokumentationen rechtzeitig anpassen.
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