Prüfung der CSRD Berichterstattung
Angesichts der zunehmenden Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Transparenz wird die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD immer wichtiger. Zusätzlich konkretisieren die ESRS die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
Die CRSD verpflichtet Unternehmen zur externen Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsinformationen durch Abschlussprüfer.
Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, auch andere Prüfer zuzulassen, darunter:
Wirtschaftsprüfer
Unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen, die vergleichbaren Regularien unterliegen.
Bitte Blog -Beitrag am Ende der Seite beachten: Umsetzung der Vorschriften zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin ausstehend – Folgen für Unternehmen