Prüfung nach Paragraph 19 StromNEV

Prüfung nach § 19 StromNEV
Reduzieren Sie als stromkostenintensives Unternehmen Ihre Netzentgelte

Reduzierung der Netzentgelte bei stromkostenintenseiven Unternehmen

Reduzierung der Netzentgelte - § 19 StromNEV

Die Energiewirtschaft in Deutschland ist stark reguliert und umfasst eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen.

Eine bedeutende Regelung stellt die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) dar, die die Entgelte für die Nutzung von Stromnetzen regelt. Besonders § 19 StromNEV spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er Sonderregelungen für Netzentgelte vorsieht.

Der § 19 StromNEV regelt die Möglichkeit von Netzentgeltbefreiungen und Netzentgeltreduzierungen für stromintensive Unternehmen sowie für atypische Netznutzer. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien zu sichern und die Effizienz der Netznutzung zu fördern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Es gibt verschiedene Netzentgeltminderungsmechanismen. Diese haben unterschiedliche Voraussetzungen, in ihrem Zusammenspiel zu unterschiedlichen Entgeltminderungen führen.

  • Zeitliche Verteilung der Höchstlast
  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes
  • Stromkosten von mindestens 4% der Umsatzerlöse
  • Stromverbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden (GWh) pro Kalenderjahr

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Steffen Benecke
Wirtschaftsprüfer

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