Reduzierung der Netzentgelte - § 19 StromNEV
Die Energiewirtschaft in Deutschland ist stark reguliert und umfasst eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen.
Eine bedeutende Regelung stellt die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) dar, die die Entgelte für die Nutzung von Stromnetzen regelt. Besonders § 19 StromNEV spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er Sonderregelungen für Netzentgelte vorsieht.
Der § 19 StromNEV regelt die Möglichkeit von Netzentgeltbefreiungen und Netzentgeltreduzierungen für stromintensive Unternehmen sowie für atypische Netznutzer. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien zu sichern und die Effizienz der Netznutzung zu fördern.