Makler- und Bauträgerverordnung

Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Prüfung von Gewerbetreibenden nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Wer das versäumt zahlt ein Bußgeld und/oder gefährdet seine Existenz

 

Bauträger und Baubetreuer - Gewerbetreibende nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a, 3b Gewerbeordnung (GewO) - haben die Vorschriften der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) zu beachten.

Insbesondere haben sie sich nach § 16 MaBV durch einen geeigneten Prüfer für jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, ob sie die Pflichten aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten haben.

Sofern der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt hat, ist unaufgefordert und schriftlich eine Negativerklärung abzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Frist droht ein Bußgeld.

Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers oder die Negativerklärung ist vom Gewerbetreibenden, bis zum 31. Dezember des Folgejahres, bei der Erlaubnisbehörde einzureichen.

Die einzuhaltenden Vorschriften der MaBV:

  • § 2 MaBV – Sicherheitsleistung und Versicherung
  • § 3 MaBV – Besondere Sicherungspflichten für Bauträger
  • § 4 MaBV – Verwendung von Vermögenswerten des Auftraggebers
  • § 5 MaBV – Hilfspersonal
  • § 6 MaBV – Getrennte Vermögensverwaltung
  • § 7 MaBV – Ausnahmevorschrift
  • § 8 MaBV – Rechnungslegung
  • § 9 MaBV – Anzeigepflicht
  • § 10 MaBV – Buchführungspflicht
  • § 11 MaBV – Informationspflicht und Werbung
  • § 12 MaBV – Unzulässigkeit abweichender Vereinbarungen
  • § 13 MaBV - Aufbewahrungspflichten

Was können wir für Sie tun?

Unsere erfahrenen Prüfer und Berater führen diese Prüfung nach den Vorgaben des IDW PS 830 schnell und zuverlässig durch.

Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei der Einführung eines effizienten Kontroll- und Dokumentationssystems im Sinne der Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung.

Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig vor Ende des Geschäftsjahres an, damit wir mit Ihnen mögliche Defizite noch innerhalb des zu Prüfenden Geschäftsjahres beheben können.

Ihre Ansprechpartner

Steffen Benecke
Wirtschaftsprüfer

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