KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlagen Reduzierung

Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlagen
Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlagen

Durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023) soll im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Energieversorgung unterstützt werden, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Zu diesem Zweck haben Verteilernetzbetreiber für förderwirksamen KWK-Strom an den Betreiber der KWK-Anlage einen Zuschlag zu entrichten. Darüber hinaus wird der Neu- bzw. Ausbau von Wärme-/Kältenetzen sowie von Wärme-/Kältespeichern durch einen vom Übertragungsnetzbetreiber zu zahlenden Zuschlag gefördert.

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber den unterschiedlichen Umfang ihrer Kosten für Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit Störungen oder Verzögerungen der Anbindung von Offshore-Anlagen („Offshore Anbindungskosten“) im Bereich ihres Übertragungsnetzes an Letztverbraucher gelieferten Strommengen über eine finanzielle Verrechnung untereinander auszugleichen.

Diese zusätzlichen Kosten werden auf die Letztverbraucher umgelegt.

Wer kann eine Reduzierung der Umlagen in Anspruch nehmen?

Es gibt verschiedene Parameter, die erfüllt sein müssen, um die entsprechenden Reduzierungen erfolgreich beantragen zu können.

  • Energieintensive Unternehmen
  • Hohe Stromverbrauchsmengen
  • Zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001
  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes bestimmter Branchen 

Ihre Ansprechpartner

Steffen Benecke
Wirtschaftsprüfer

Blogeinträge, Newsletter und Rundschreiben 2025
Zu den Themen Nachhaltigkeit, Steuern und Wirtschaft für unsere Mandanten
Prüfungen

Prüfung nach § 19 StromNEV
 

Zum Beitrag

Prüfungen

Hilfestellung bei der Beantragung der Stromsteuererstattung

Zum Beitrag

Blog - Beitrag

Blog - Selbsterzeugter Strom oft steuerbefreit

Zum Beitrag

+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de