Strompreiskompensation – indirekte CO2-Kosten
Im Jahr 2005 führte die EU auf internationaler Ebene das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ein. Seit 2013 müssen Unternehmen ihre Emissionsberechtigungen kostenpflichtig erwerben. Die Stromerzeuger reichen diese Kosten für den Erwerb solcher Zertifikate an ihre Kunden weiter.
Vor allem für Industrieunternehmen, die viel Strom verbrauchen, entsteht dadurch eine Mehrbelastung. Durch die Möglichkeit der Strompreiskompensation soll diese Mehrbelastung etwas gemildert werden und so eine Abwanderung von Unternehmen verhindern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Nicht alle Unternehmen können einen Antrag auf Strompreiskompensation stellen. Die EH-Richtlinie definiert dafür sog. beihilfeberechtigte Sektoren und Teilsektoren mit stromintensiven Produktionsprozessen, die überhaupt einen Beihilfeantrag stellen können.