Strompreiskompensation Beihilfeantrag

Strompreiskompensation
Beratung und Prüfung der Beihilfeanträge

Strompreiskompensation – indirekte CO2-Kosten

Im Jahr 2005 führte die EU auf internationaler Ebene das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ein. Seit 2013 müssen Unternehmen ihre Emissionsberechtigungen kostenpflichtig erwerben. Die Stromerzeuger reichen diese Kosten für den Erwerb solcher Zertifikate an ihre Kunden weiter.

Vor allem für Industrieunternehmen, die viel Strom verbrauchen, entsteht dadurch eine Mehrbelastung. Durch die Möglichkeit der Strompreiskompensation soll diese Mehrbelastung etwas gemildert werden und so eine Abwanderung von Unternehmen verhindern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Nicht alle Unternehmen können einen Antrag auf Strompreiskompensation stellen. Die EH-Richtlinie definiert dafür sog. beihilfeberechtigte Sektoren und Teilsektoren mit stromintensiven Produktionsprozessen, die überhaupt einen Beihilfeantrag stellen können.

Das Antrags- und Prüfungsverfahren

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und das Umwelt Bundesamt haben einen Leitfaden BEHG Carbon Leakage für das Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Abs. 3 BEHG und BECV – Hinweis für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags erstellt. Dieser Leitfaden hat über 150 Seiten und zeigt die Struktur der Ermittlung der Antragsunterlagen und die Darstellung des Antrags- und Prüfungsverfahrens.

Die Grundsätzliche Herausforderung für jedes Unternehmen besteht darin, die eingesetzten Energiemengen den hergestellten Produkten nach Produktarten einzeln zuzuordnen. Diese ermittelten Detailangaben sind in dem Formular-Management-System (FMS) der DEHSt einzeln Produktbezogen zu erfassen. Das Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers ist ebenfalls in diesem System zu erfassen und der elektronisch signierte Prüfungsbericht beizufügen.

Anschließend ist der Antrag mit dem Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers über eine Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt zu übermitteln.

Wie können wir Sie unterstützen?

  • Sind Sie antragsberechtigt?
  • Welche Erstattungen sind möglich?
  • Prüfung Ihrer Anträge auf Strompreiskompensation
  • Beratung zu den ökologischen Gegenleistungen
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung geschaffen werden?

Ihre Ansprechpartner

Steffen Benecke
Wirtschaftsprüfer

+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de