Daraus ergeben sich für die betroffenen Unternehmen die folgenden Pflichten:
Registrierung in LUCID: Hersteller laut Verpackungsgesetz müssen sich, bevor sie Verpackungen zum ersten mal in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Diese zentrale Stelle führt das öffentliche Herstellerregister LUCID.
Systembeteiligung: Um den Entsorgungs- und Recyclingverpflichtungen nachzukommen ist die Beteiligung an einem dualen System unumgänglich. Die Verpackungen sind daher bei den dualen Systemen (Der Grüne Punkt, Interseroh, BellandVision, Veolia, Landbell, Reclay und weitere) zu lizensieren und der zentralen Stelle zu melden.
Prüfung: Bei der Überschreitung von bestimmten Materialmengen sind die Meldemengen (Vollständigkeitserklärung) der zentralen Stelle vorzulegen und von einem registrierten Prüfer zwingend zu prüfen.