Überblick

Blogeinträge, Newsletter und Rundschreiben 2025
Zu den Themen Nachhaltigkeit, Steuern und Wirtschaft für unsere Mandanten

E-Rechnungseinführung 2025
E-Rechnungen

E-Rechnungspflichten ab 01.01.2025 - digitale Meldepflichten für B2B-Umsätze.

Die Westprüfung wird Sie auf dem Weg der Einführung der E-Rechnung in gewohnter Weise mit aktuellen Informationen begleiten. Mit unseren Umsatzsteuer- und IT-Spezialisten begleiten wir Sie gern individuell bei der Einführung als Sparringspartner.
In diesem Rundschreiben geben wir einen groben Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen und konzentrieren uns auf die Pflichten, die Unternehmer zum 1. Januar 2025 bezüglich des Empfangs elektronischer Rechnungen erfüllen müssen.
In weiteren Rundschreiben werden wir die Aspekte der Rechnungsstellung beleuchten und Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen
Rundschreiben Nachhaltigkeit 2024/25
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

ESRS 1 - Allgemeine Anforderungen |  ESRS 2 - Allgemeine Angaben |  ESRS - Umweltstandards |ESRS S1 - S4 - Sozialstandards |  ESRS G1 - Governance Standard  

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung muss von einem begrenzten Kreis betroffener Unternehmen, nämlich den großen börsennotier ten Gesellschaften, bereits ab dem laufenden Geschäftsjahr angewendet werden, konkret ab dem am 01.01.2024 beginnenden Geschäftsjahr.

Der deutlich umfangreichere Anwenderkreis der großen haftungsbeschränkten Unternehmen kommt dann ab dem Jahr 2025 hinzu,hier konkret für das am 01.01.2025 beginnende Geschäftsjahre.

Weitere Informationen
Newsletter Steuern, Recht und Wirtschaft
Steuern & Wirtschaft 2025

Aktuelle Entwicklungen und Informationen aus den Bereichen Wirtschaft und Steuern.

Endlich ist es so weit! 17 Jahre nach Einführung der Steueridentifikationsnummer, die allen Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands im Jahr 2008 (bzw. nach der Geburt) mitgeteilt wurde, soll ab Herbst 2024 nun auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommen. Diese erhalten alle Unternehmen, Einzelpersonen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Organisationen der öffentlichen Verwaltung, sofern sie in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. 

Die Zuteilung erfolgt stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern ohne gesonderten Antrag. Die Vergabe erfolgt vielmehr auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörden.

Weitere Informationen

Unsere aktuellsten Blogartikel

Steuerfrei laden beim Arbeitgeber: Regeln & Pauschalen
Steuerberatung
10.11.2025

Ohne Steuerlast: Kostenlos Strom tanken beim Arbeitgeber

Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung – auch im betrieblichen Alltag. Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge kostenlos oder vergünstigt im Betrieb aufzuladen. Das Besondere: Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt dieser Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei.

Investitionssofortprogramm 2025: Körperschaftsteuer senken
Gesellschaftsrecht
23.10.2025

Investitionssofortprogramm 2025: Körperschaftsteuer senken, Unternehmenspraxis anpassen

Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung ein Signal: Deutschland soll als Wirtschaftsstandort attraktiver werden. Für Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbHs – bedeutet dies eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Handlungspflichten, insbesondere in der Steuerplanung und bei der Bewertung latenter Steuern in den Jahresabschlüssen.

Forschungszulage: steuerliche Förderung für Innovationen
R&D
22.10.2025

Forschungszulage: steuerliche Förderung für Innovationen – was Unternehmen jetzt wissen sollten

Mit der Forschungszulage fördert der Staat gezielt Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Das Ziel: Innovationen stärken und den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig halten. Besonders interessant ist, dass die Förderung branchen- und größenunabhängig gilt – auch kleine und mittlere Unternehmen können profitieren.

+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de