Nachaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen  ESRS 2 – Allgemeine Angaben | ESRS E1–E5 | Umweltstandards | ESRS S1 – S4 Sozialstandards |  ESRS G1 Governance Standard

Diese sind die zentrale Grundlage für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung und müssen von einem begrenzten Kreis betroffener Unternehmen, nämlich den großen börsennotierten Gesellschaften, bereits ab dem laufenden Geschäftsjahr angewendet werden, konkret ab einem nach dem 31.12.2023 beginnenden Geschäftsjahr.

Der deutlich umfangreichere Anwenderkreis der großen haftungsbeschränkten Unternehmen kommt dann ab dem Jahr 2025 hinzu, hier konkret für nach dem 31.12.2024 beginnende Geschäftsjahre.

Inhalte des European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Nachhaltigkeit 3/2024

Themenschwerpunkt

ESRS S1 – S4
Sozialstandards

ESRS G1
Governance Standard
 

 

 

 

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Nachhaltigkeit 2/2024

Themenschwerpunkt

ESRS E1–E5
Umweltstandards

  1. Klimawandel
  2. Umweltverschmutzung
  3. Wasser/Meeresressourcen
  4. Biol. Vielfalt/Ökosysteme
  5. Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft

 

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Nachhaltigkeit 1/2024

Themenschwerpunkt

ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen

ESRS 2 –
Allgemeine Angaben
 

 

 

 

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