Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen ESRS 2 – Allgemeine Angaben | ESRS E1–E5 | Umweltstandards | ESRS S1 – S4 Sozialstandards | ESRS G1 Governance Standard
Diese sind die zentrale Grundlage für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung und müssen von einem begrenzten Kreis betroffener Unternehmen, nämlich den großen börsennotierten Gesellschaften, bereits ab dem laufenden Geschäftsjahr angewendet werden, konkret ab einem nach dem 31.12.2023 beginnenden Geschäftsjahr.
Der deutlich umfangreichere Anwenderkreis der großen haftungsbeschränkten Unternehmen kommt dann ab dem Jahr 2025 hinzu, hier konkret für nach dem 31.12.2024 beginnende Geschäftsjahre.