BEHG - BECV - Prüfung der Beihilfeanträge

BEHG und BECV – Prüfung der Beihilfeanträge
Energierechtliche Prüfungen und Beratung

Energie­recht­liche Prü­fung und Beratung

Carbon Leakage
Entlastung von direkten CO2-Kosten

Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) verpflichtet die Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und den innereuropäischen Luftverkehr einen Preis für die von ihnen ausgestoßenen Emissionen zu zahlen. Diese Unternehmen müssen für jede Tonne klimaschädliches Treibhausgas sogenannte Emissionshandelszertifikate erwerben und können diese untereinander handeln. Damit erhöhen sich für diese Unternehmen die Produktionskosten. Der daraus resultierende Anreiz, die Produktion in Länder mit niedrigeren Klimaschutzkosten zu verlagern wird Carbon Leakage genannt.

Um eine Produktionsverlagerung zu verhindern können Unternehmen aus den festgelegten beihilfeberechtigten Sektoren für die Herstellung beihilfeberechtigter Produkte mit hohem CO2-Anteil aufgrund der eingesetzten Brennstoffmenge einen Beihilfeantrag zur Entlastung von den hohen CO2-Kosten stellen.

Das Antrags- und Prüfungsverfahren

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und das Umwelt Bundesamt haben einen Leitfaden BEHG Carbon Leakage für das Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Abs. 3 BEHG und BECV – Hinweis für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags erstellt. Dieser Leitfaden hat über 150 Seiten und zeigt die Struktur der Ermittlung der Antragsunterlagen und die Darstellung des Antrags- und Prüfungsverfahrens.

Die Grundsätzliche Herausforderung für jedes Unternehmen besteht darin, die eingesetzten Energiemengen den hergestellten Produkten nach Produktarten einzeln zuzuordnen. Diese ermittelten Detailangaben sind in dem Formular-Management-System (FMS) der DEHSt einzeln Produktbezogen zu erfassen. Das Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers ist ebenfalls in diesem System zu erfassen und der elektronisch signierte Prüfungsbericht beizufügen.

Anschließend ist der Antrag mit dem Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers über eine Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt zu übermitteln.

Wie können wir Sie unterstützen?

  • Sind Sie antragsberechtigt?
  • Welche Erstattungen sind möglich?
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung geschaffen werden?
  • Prüfung Ihrer Anträge auf CO2-Kompensation
  • Beratung zu den ökologischen Gegenleistungen

Ihre Ansprechpartner

Steffen Benecke
Wirtschaftsprüfer

+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de