Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und das Umwelt Bundesamt haben einen Leitfaden BEHG Carbon Leakage für das Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Abs. 3 BEHG und BECV – Hinweis für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags erstellt. Dieser Leitfaden hat über 150 Seiten und zeigt die Struktur der Ermittlung der Antragsunterlagen und die Darstellung des Antrags- und Prüfungsverfahrens.
Die Grundsätzliche Herausforderung für jedes Unternehmen besteht darin, die eingesetzten Energiemengen den hergestellten Produkten nach Produktarten einzeln zuzuordnen. Diese ermittelten Detailangaben sind in dem Formular-Management-System (FMS) der DEHSt einzeln Produktbezogen zu erfassen. Das Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers ist ebenfalls in diesem System zu erfassen und der elektronisch signierte Prüfungsbericht beizufügen.
Anschließend ist der Antrag mit dem Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers über eine Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt zu übermitteln.