Westprüfung

Gemeinsam Ihren Erfolg gestalten!

Westprüfung - Zwischen Spezialwissen und Weitblick

Unser Beratungsansatz

Mit Spezialwissen
und Weitblick

Ihre unternehmerischen Zielsetzungen sind zentraler Aspekt unserer Beratungsleistung in den Bereichen Prüfung, Steuern und Recht.

Unser Handeln wird durch aktive Beratung, Aufzeigen von Handlungsalternativen, kurze Reaktionszeiten und individuelle Betreuung bestimmt. Die Basis unserer Beratungskompetenz bildet ein leistungsfähiges Team, das sich über qualifizierte Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen fachlich und persönlich permanent weiterentwickelt. Durch Bildung unterschiedlicher Kernkompetenzen bei einzelnen Mitarbeitern und aktive Auseinandersetzung mit aktuellen Rechts- und Steuerthemen bieten wir in sämtlichen Bereichen ein hohes Beratungsniveau.

Über Uns
Westprüfung Unser Team

Unserer Berufsträger

Menschen im Mittelpunkt

Menschen geben einem Unternehmen sein Gesicht. Sie engagieren sich, haben Ideen, setzen ihre Erfahrung ein und schaffen Vertrauen und Werte.

Bei der Westprüfung stehen daher Menschen im Mittelpunkt: Mandanten mit ihren Wünschen und Ansprüchen, ihren Wertvorstellungen und Werten, die begleitet werden von den Partnern und Mitarbeitern, die der Westprüfung das Gesicht geben.

Unsere Berufsträger
Von Zahlenmenschen für Zahlenmenschen

Die Westprüfung in Zahlen

41

Mitarbeiter

5

Geschäftführer und Partner

1760

Erfolgreiche Mandate (2023)

745

Netzwerk Partner weltweit

68

Geschäftsjahre

10780

Getrunkene Tassen Kaffee (2023)

Unser Thema im Fokus
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
für Unternehmen

In den kommenden Wochen werden wir Ihnen spannende und interessante Informationen hierzu mit auf den Weg geben. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserer kurzen Beitragsreihe folgen und unterstützen Sie mit unserem Berater-Netzwerk bei Ihrem individuellen Weg zur Bewältigung der neuen Herausforderungen.

Hintergrund

Durch die sich ändernden Rahmenbedingungen werden künftig immer mehr Unternehmen zu einer ganzheitlichen Unternehmensberichterstattung einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein, die rein finanzielle Berichterstattung über den ökonomischen Erfolg reicht nicht mehr aus. Vielmehr wird eine gleichwertige nicht-finanzielle Rechenschaftslegung gefordert mit dem Fokus auf dem nachhaltigen Nutzen des Unternehmens für die Gesellschaft. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird wert- und entscheidungsrelevant, da Nachhaltigkeitsinformationen (un-)mittelbar mit finanziellen Aspekten und mit dem Unternehmenswert verbunden werden. Die Informationen zur Nachhaltigkeit werden deshalb auch im Blickpunkt aller Überwachungsorgane wie Aufsichtsrat, Abschlussprüfer und Behörden stehen, mit den gleichen Anforderungen wie für die traditionelle Finanzberichterstattung.

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Auch Interessant
Strompreiskompensation
Carbon Leakage

Aufgrund der weiter ansteigenden Klimaerwärmung hat sich Europa das Ziel gesetzt - mithilfe des „Green Deal“ - der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Die ersten europäischen Länder haben sich bereits zusammengeschlossen, um sich für die Einführung strengerer Klimavorschriften einzusetzen und diese im eigenen Land zu implementieren.

Ein erster Ansatz schaffte das Klimaschutzübereinkommen von Paris. In diesem wurden alle Staaten verpflichtet, ein Klimaschutzkonzept zu entwickeln und national umzusetzen. Dieses Konzept soll ebenfalls alle fünf Jahre überprüft werden. Allerdings wurden bisher noch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Industrieproduktion geschaffen.

Das europäische Emissionshandelssystem (ETS) führt für die Industriebranche und den innereuropäischen Luftverkehr Zahlungen ein, die sich an der Höhe der ausgestoßenen Treibhausgase bemessen. Die davon betroffenen Unternehmen müssen Zertifikate erwerben, die ihnen das Recht geben, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen auszustoßen. Durch dieses System wird fast die Hälfte alle europäischen Treibhausemissionen erfasst. Der Preis dafür wird von den Verbrauchern im Strom- und Gaspreis getragen.

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Westprüfung in Social Media

Community Day 2023

🌍🤝HLB Community Day 🤝🌍

Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen feiern wir heute den HLB Community Day, an dem unser Netzwerk sich weltweit für soziale Projekte engagiert.

Unsere deutschen Kolleginnen und Kollegen haben wieder alles gegeben, um gemeinsam tolle Projekte zu unterstützen

🏃<🏊🚴Wir freuen uns über bisher 7.000 gesammelte Kilometer, die in Euro umgewandelt werden und verschiedenen Einrichtungen zugutekommen.

In den letzten Tagen fanden bereits Blutspendenaktionen statt, um regionale Blutbanken zu unterstützen.

<⬛ Außerdem haben wir Tierfutterspenden gesammelt, um damit regionale Tierheime zu unterstützen.

🐝🌲

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für euren großartigen Einsatz❤

Der Viessmann-Deal

Der Viessmann-Wärmepumpen-Deal war strategisch und steuerlich ein cleverer Schachzug. Auch für andere mittelständische Unternehmen können sich unter dem Blickwinkel internationaler Verflechtungen Fragen ergeben, die sie möglichst rechtssicher und pragmatisch beantworten müssen. Zu ihrem Vorteil.

Viele Unternehmen entwickeln ihre Produkte in Deutschland und stellen diese Neuentwicklungen ihren Tochter- und Schwestergesellschaften im Ausland zur Verfügung. Unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes (arm’s length principle, ALP) sind dann Verrechnungspreise festzusetzen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ein probates Mittel kann hier die Festsetzung von umsatz- und gewinnabhängigen Lizenzen sein – doch nicht immer ist das die günstigste Lösung.

Alternativ bieten sich Kostenumlagevereinbarungen zwischen dem Strategieträger in Deutschland und den nutznießenden Vertriebsgesellschaften im Ausland an, aus denen sich auch umsatzsteuerliche Vorteile ergeben können.

Es lohnt sich also, von Fall zu Fall individuell zu entscheiden und rechtssichere, pragmatische Lösungen zu finden. Mehr dazu lesen Sie in unserem aktuellen Blogbeitrag auf dieser Website unter "Aktuelles".

Erfolgreiche Erbrechtstage

In der letzten Woche informierte Rechtsanwalt Erik Spielmann, gemeinsam mit Rechtsanwalt Joachim Mohr, während der beiden Erbrechtstage in der Gießener Kongresshalle über die häufigsten Fehler bei der Testamentsgestaltung sowie über den Pflichtteil beim Erbe. Wir danken allen Interessierten für ihre rege Teilnahme und freuen uns schon heute auf den Austausch bei den Erbrechtstagen 2024.

Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen rund um das Thema Erbrecht haben, so kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie jederzeit gerne!

Unser Team stellt sich vor - Sven Abel

„Ein Wort ist ein Wort“ - diese Aussage steht für Sven Abel! Werte wie Ehrlichkeit und Loyalität sind ihm wichtig.

Sven Abel ist Steuerberater und seit 2021 Gesellschafter-Geschäftsführer unserer Kanzlei und Partner der Westprüfung Spielmann Becker & Partner mbB.

Seine Leidenschaft: Der Fußball! Er hat selbst in seinem Heimatverein FC 1926 Großen-Buseck mehr als 25 Jahre aktiv Fußball gespielt. Diese Leidenschaft hat er an seine beiden Söhne übertragen, bei deren Spielen er an den Wochenenden gerne mitfiebert.

Einen Tag würde er gerne tauschen miteinem Astronauten.

Einmal im Leben möchte er …Fallschirmspringen.

Energie gibt ihm … seine Familie und der morgendliche Kaffee.

Fröhlich ist erwenn der 1. FC Köln ein Spiel gewinnt!

Vorsicht bei Ferienjobs: Wer zu viel arbeitet, zahlt Steuern!

Wie ist das eigentlich bei Ferienjobs – werden für den Verdienst Steuern fällig?
 
Viele denken: Schüler und Studierende zahlen keine Steuern. Doch das ist falsch.
 
Richtig ist: Schüler und Studierende, die in den Ferien arbeiten und damit Geld verdienen, sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Auch ihr Arbeitslohn unterliegt den allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugs. JederFerienjob wird also zunächst besteuert. 
 
Die Besteuerung nimmt der Arbeitgeber entweder anhand der elektronischen Lohnsteuerkarte vor oder pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer. Allerdings liegt die Verdienstfreigrenze für die Lohnsteuer derzeit bei rund 1.150 Euro pro Monat.
 
„Die meisten Ferienjob-Gehälter dürften unter dieser Grenze liegen. Das heißt: Die gezahlten Steuern werden spätestens mit der Einkommensteuererklärung im Folgejahr erstattet – vorausgesetzt, die Steuererklärung wird auch abgegeben“, betont unser Kollege Sven Abel.Als Steuerberater kennt er sich mit Fragen rund um Ferienjobs, kurzfristige Beschäftigungen und Lohnsteuer bestens aus. In einem Blogbeitrag unter Aktuelles auf dieser Website hat er die wichtigsten Fakten zusammengetragen.

Gießener Firmenlauf 2023

Motiviert und mit bester Laune und sind wir gestern Abend mit unserer Kanzlei beim 10. Gießener Feig Firmenlauf angetreten!

Es war auch in diesem Jahr ein großartiges Teamevent! Fast 2.000 Teilnehmer waren für das Projekt „Startschuss fürs Leben e.V.“ am Start. Mit den Einnahmen des Firmenlaufs werden Nachmittags- und Ferienbetreuung für Schulkinder in der Region Mittelhessen organisiert. Wir sammelten darüber hinaus noch Kilometer für unseren Community Day und das Projekt "Rückenwind". Auch im nächsten Jahr sind wir beim Gießener Firmenlauf wieder dabei!