Betriebsprüfung

Betriebsprüfungen / Außenprüfung
Es gibt verschiedene Arten von Betriebsprüfungen. Sie dienen aber alle dazu sicherzustellen, dass ein Unternehmen seine Steuern innerhalb eines bestimmten Zeitraums ordnungsgemäß in korrekter Höhe gezahlt hat. Die häufigste Form der Betriebsprüfung ist die Außenprüfung. Sie ist eine vom zuständigen Finanzamt angeordnete Gesamtkontrolle aller steuerlich relevanten Sachverhalte.
Darüber hinaus hat das Finanzamt die Möglichkeit Sonderprüfungen durchzuführen. Diese gelten nur einzelnen Steuerarten; wie z.B. der Lohn- oder Umsatzsteuer, können sich aber auch nur auf bestimmte Sachverhalte beschränken.
Ein weiteres Instrument stellt die Nachschau dar, wie beispielsweise die Umsatzsteuer- oder Kassen-Nachschau. Hier wird im Gegensatz zur Außen- und Sonderprüfung der aktuelle Status überprüft und nicht ein Zeitraum, der in der Vergangenheit liegt.
Im durchschnitt betrugen die Steuermehreinnahmen durch Betriebsprüfung seit 2014 jährlich rd. 15 Mrd. €.
Unliebsame Überraschungen
Um unliebsame Überraschungen im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen zu vermeiden, helfen wir Ihnen, kritische Sachverhalte zu identifizieren und ein Tax-Compliance-System zu installieren, um mögliche haftungsbegründende Compliance-Verstöße zu minimieren. Mit hochqualifizierten und erfahrenen Beratern begleiten wir Sie durch alle Phasen der Steuerprüfung, unterstützen Sie in Rechtsbehelfsverfahren, vertreten Sie im finanzgerichtlichen Verfahren und setzen ihre Interessen gegebenenfalls auch im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof durch.
Das sind unsere Leistungen:
- Erstellung einer Schwachstellenanalyse, um kritische Sachverhalte zu identifizieren
- Implementierung von Sicherheitssystemen
- Prüfungsrelevante Unterlagen zusammenzustellen und bewerten
- Beratung bei Gerichtsverfahren- (Entwicklung einer Verhandlungsstrategie)
- Bewertung von kritischen Sachverhalten nach der Prüfung

Wir beraten Sie
Die an die Betriebsprüfung zur Verfügung zu stellenden Daten sind gesetzlich klar umschrieben. Insoweit muss der Steuerpflichtige mit seinem Berater für die richtige Abgrenzung sorgen, um dem Betriebsprüfer nur den notwendigen Einblick zu gewähren.
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- Einführung einer globalen Mindeststeuer
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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1. Quartal 2023
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