Prüfung von Verwendungsnachweisen

Prüfung von Verwendungsnachweisen

Damit Sie Ihre Zuschüsse und Fördergelder auch behalten dürfen, unterstützen wie Sie bei der Erstellung und/oder Prüfung der entsprechenden Fördernachweise

Prüfung und Beratung bei Fördermitteln und Verwendungsnachweisen

Prüfung und Beratung bei Fördermitteln und Verwendungsnachweisen

Ob große Millionenbeträge oder kleine Zuschüsse – die Zuschussgeber, private oder öffentliche Vergabestellen oder die Europäische Union verlangen oftmals eine Bestätigung, ob die ausgereichten Fördermittel entsprechend zweckbestimmt verwendet wurden. 

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel, der Erstellung der entsprechenden Nachweise für Mittelverwendung und Einhaltung der Vorgaben und/oder bei der Prüfung und Bestätigung dieser Angaben gegenüber den Vergabestellen und Aufsichtsbehörden.

Die neue Förderperiode 2021 bis 2027 der Europäischen Union hat begonnen. Die vorgesehenen Fördermittel für die einzelnen Programme haben sich gegenüber der Vorperiode teilweise erhöht:

  • Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE und Europäische Sozialfonds (ESF) – 378,1 Mrd. €
  • Forschungsprogramm Horizon Europe mit 80,9 Mrd. €

EFRE-Programm

Aus dem EFRE-Programm stehen dem Land Hessen jährlich ca. 240 Mio. € als Fördermittel zur Verfügung. Die Förderinhalte in Hessen ergeben sich dabei aus den politischen Schwerpunktzielen eines intelligenten Europas sowie eines grünen und CO2-freien Europas. Daraus wurden folgende Förderschwerpunkte festgelegt:

Diese können für die Förderung folgender Bereiche abgerufen werden:

 
  • Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
  • Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Förderung erneuerbarer Energien
  • Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
  • Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, industriellen Wandel und Unternehmertum
  • Verbesserung der biologischen Vielfalt, der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie Verringerung der Umweltverschmutzung
  • Förderung einer nachhaltigen, mulitmodalen städtischen Mobilität

Welche Prüfungs- und Bestätigungsleistungen können wir für Sie erbringen:

  • Prüfung und Testierung von Finanzausgaben im Zusammenhang mit EU-Fördermittel,
  • First-Level-Control (FLC) in Interregionalen Programmen
  • Bestätigungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Fördervoraussetzungen,
  • Prüfung des Finanzberichts von EUROPE DIRECT-Relais nach Artikel //. 17 der Rahmenvereinbarung über eine Betriebskostenfinanzierungshilfe
  • Prüfung CFS und Ermittlungsmethode bei Horizon Europe Projekten
  • Vor-Ort-Prüfungen von geförderten Projekten aus EFRE Mitteln nach Artikel 13 der EG-Verordnung 1828 / 2006
  • Prüfung und Bescheinigung eines Verwendungsnachweises gegenüber den Investitionsbanken

Persönlicher Kontakt

Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie von der Beantragung bis zur Prüfung und Bestätigung der zweckgebundenen Mittelverwendung.

Steffen Benecke
Wirtschaftsprüfer

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