Sonderprüfungen

Sonderprüfung durch Wirtschaftsprüfer
Nicht ausschließlich für die Abschlussprüfung ist das Urteil eines Wirtschaftsprüfers erforderlich, um die Verlässlichkeit von Finanzinformationen zu gewährleisten. Um den verschiedenen Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Finanzmarkts und anderer Interessenten Rechnung zu tragen, können diverse Sonderprüfungen freiwillig durchgeführt werden oder sie sind gesetzlich vorgeschrieben.
Anlass für eine Sonderprüfung sind häufig Unternehmenstransaktionen oder Umstrukturierungen wie Ausgliederungen, Eingliederungen, Käufe, Verkäufe o.ä.
Durch unsere erfahrenen Prüfer und Berater erhalten Sie kompetente Beratung und belastbare Prüfungsergebnisse. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie umfassend in allen Angelegenheiten bei Unternehmenstransaktionen und Umwandlungen.
In diesem Zu sammen hang führen wir
- Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung bei Squeeze-Outs
- Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Verschmelzungsprüfung, Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung, Prüfung bei Formwechsel
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlageprüfung bei Gründung und Kapitalerhöhung
durch, aber auch alle anderen Sonderprüfungen, wie sie z.B. in § 258 AktG vorgesehen sind.
Steuern und Wirtschaft aktuell
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