Prüfung und Beratung nach VerpackG 2023

Verpackungsprüfung nach VerpackG

Seit Januar 2019 gelten die Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG). Ziel dieses Gesetzes ist es, Unternehmen und Hersteller, die nach diesen Regelungen Verpackungen in den Verkehr bringen in die Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling zu nehmen. Die neuen Pflichten ab 1. Juli 2022 sehen eine Registrierungspflicht auf alle Hersteller und alle Verpackungen ausgeweitet. Ebenso besteht eine Registrierungspflicht für alle Händler auf Online-Marktplätzen (eBay, Amazon und Co).

Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung und Abgrenzung der Verpflichtungen aus dem VerpackG und bei der Ermittlung und Registrierung der lizensierungspflichtigen Verpackungen.

Für die Prüfung der Vollständigkeitserklärung und für alle Fragen rund um das Verpackungssystem steht Ihnen Herr Dipl. Kaufmann Steffen Benecke, Wirtschaftsprüfer und registrierter Prüfer für Verpackungssysteme, zur Verfügung.

Daraus ergeben sich für die betroffenen Unternehmen die folgenden Pflichten:

Registrierung in LUCID: Hersteller laut Verpackungsgesetz müssen sich, bevor sie Verpackungen zum ersten mal in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Diese zentrale Stelle führt das öffentliche Herstellerregister LUCID.

Systembeteiligung: Um den Entsorgungs- und Recyclingverpflichtungen nachzukommen ist die Beteiligung an einem dualen System unumgänglich. Die Verpackungen sind daher bei den dualen Systemen (Der Grüne Punkt, Interseroh, BellandVision, Veolia, Landbell, Reclay und weitere) zu lizensieren und der zentralen Stelle zu melden.

Prüfung: Bei der Überschreitung von bestimmten Materialmengen sind die Meldemengen (Vollständigkeitserklärung) der zentralen Stelle vorzulegen und von einem registrierten Prüfer zwingend zu prüfen.

 

Neue Meldepflichten zum Verpackungsregister - Bußgelder drohen!
Westprüfung Gießen
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Steuern & Wirtschaft aktuell
2. Quartal 2023

 

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  2. Einführung einer globalen Mindeststeuer
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Steuern & Wirtschaft aktuell
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