Prüfung und Beratung nach VerpackG 2024

Verpackungsprüfung nach VerpackG

Seit Januar 2019 gelten die Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG). Ziel dieses Gesetzes ist es, Unternehmen und Hersteller, die nach diesen Regelungen Verpackungen in den Verkehr bringen in die Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling zu nehmen. Die neuen Pflichten ab 1. Juli 2022 sehen eine Registrierungspflicht auf alle Hersteller und alle Verpackungen ausgeweitet. Ebenso besteht eine Registrierungspflicht für alle Händler auf Online-Marktplätzen (eBay, Amazon und Co).

Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung und Abgrenzung der Verpflichtungen aus dem VerpackG und bei der Ermittlung und Registrierung der lizensierungspflichtigen Verpackungen.

Für die Prüfung der Vollständigkeitserklärung und für alle Fragen rund um das Verpackungssystem steht Ihnen Herr Dipl. Kaufmann Steffen Benecke, Wirtschaftsprüfer und registrierter Prüfer für Verpackungssysteme, zur Verfügung.

Daraus ergeben sich für die betroffenen Unternehmen die folgenden Pflichten:

Registrierung in LUCID: Hersteller laut Verpackungsgesetz müssen sich, bevor sie Verpackungen zum ersten mal in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Diese zentrale Stelle führt das öffentliche Herstellerregister LUCID.

Systembeteiligung: Um den Entsorgungs- und Recyclingverpflichtungen nachzukommen ist die Beteiligung an einem dualen System unumgänglich. Die Verpackungen sind daher bei den dualen Systemen (Der Grüne Punkt, Interseroh, BellandVision, Veolia, Landbell, Reclay und weitere) zu lizensieren und der zentralen Stelle zu melden.

Prüfung: Bei der Überschreitung von bestimmten Materialmengen sind die Meldemengen (Vollständigkeitserklärung) der zentralen Stelle vorzulegen und von einem registrierten Prüfer zwingend zu prüfen.

 

Neue Meldepflichten zum Verpackungsregister - Bußgelder drohen!
Westprüfung Gießen
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Newsletter und Rundschreiben 2024

zu den Themen Nachhaltigkeit, Steuern und Wirtschaft für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen aus der Region.
E-Invoicing

Themenschwerpunkt

E-Rechnungspflichten ab 01.01.2025 - digitale Meldepflichten für B2B-Umsätze.

Zeitplan - Empfangspflichten - Ausstellungspflichten

 

 

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Steuern/Wirtschaft 3. Quartal 2024

unter Anderem

Jahressteuergesetz 2024

Einführung einer Wirtschafts-
Identifikationsnummer

Die europäische
Gesellschaftsbescheinigung


 

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Steuern/Wirtschaft 2. Quartal 2024

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Wachstumschancengesetz:
Finale Änderungen

Fristlose Kündigung von
„Low-Performern“

Finale Europäische
Lieferkettenrichtlinie

 

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Nachhaltigkeit 3/2024

Themenschwerpunkt

ESRS S1 – S4
Sozialstandards

ESRS G1
Governance Standard


 

 

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Nachhaltigkeit 2/2024

Themenschwerpunkt

ESRS E1–E5 | Umweltstandards

  1. Klimawandel
  2. Umweltverschmutzung
  3. Wasser/Meeresressourcen
  4. Biol. Vielfalt/Ökosysteme
  5. Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft

 

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Steuern/Wirtschaft 1. Quartal 2024

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Steuergesetzänderungen 1.1.2024

Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen

Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR


 

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Nachhaltigkeit 1/2024

Themenschwerpunkt

ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen

ESRS 2 –
Allgemeine Angaben


 

 

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