Verpackungsgesetz
Prüfung und Beratung nach VerpackG 2024
Seit Januar 2019 gelten die Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG). Ziel dieses Gesetzes ist es, Unternehmen und Hersteller, die nach diesen Regelungen Verpackungen in den Verkehr bringen in die Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling zu nehmen. Die neuen Pflichten ab 1. Juli 2022 sehen eine Registrierungspflicht auf alle Hersteller und alle Verpackungen ausgeweitet. Ebenso besteht eine Registrierungspflicht für alle Händler auf Online-Marktplätzen (eBay, Amazon und Co).
Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung und Abgrenzung der Verpflichtungen aus dem VerpackG und bei der Ermittlung und Registrierung der lizensierungspflichtigen Verpackungen.
Für die Prüfung der Vollständigkeitserklärung und für alle Fragen rund um das Verpackungssystem steht Ihnen Herr Dipl. Kaufmann Steffen Benecke, Wirtschaftsprüfer und registrierter Prüfer für Verpackungssysteme, zur Verfügung.
Daraus ergeben sich für die betroffenen Unternehmen die folgenden Pflichten:
Registrierung in LUCID: Hersteller laut Verpackungsgesetz müssen sich, bevor sie Verpackungen zum ersten mal in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Diese zentrale Stelle führt das öffentliche Herstellerregister LUCID.
Systembeteiligung: Um den Entsorgungs- und Recyclingverpflichtungen nachzukommen ist die Beteiligung an einem dualen System unumgänglich. Die Verpackungen sind daher bei den dualen Systemen (Der Grüne Punkt, Interseroh, BellandVision, Veolia, Landbell, Reclay und weitere) zu lizensieren und der zentralen Stelle zu melden.
Prüfung: Bei der Überschreitung von bestimmten Materialmengen sind die Meldemengen (Vollständigkeitserklärung) der zentralen Stelle vorzulegen und von einem registrierten Prüfer zwingend zu prüfen.
Neue Meldepflichten zum Verpackungsregister - Bußgelder drohen!
Newsletter und Rundschreiben 2024
zu den Themen Nachhaltigkeit, Steuern und Wirtschaft für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen aus der Region.
Themenschwerpunkt
E-Rechnungspflichten ab 01.01.2025 - digitale Meldepflichten für B2B-Umsätze.
Zeitplan - Empfangspflichten - Ausstellungspflichten
unter Anderem
Jahressteuergesetz 2024
Einführung einer Wirtschafts-
Identifikationsnummer
Die europäische
Gesellschaftsbescheinigung
unter Anderem
Wachstumschancengesetz:
Finale Änderungen
Fristlose Kündigung von
„Low-Performern“
Finale Europäische
Lieferkettenrichtlinie
Themenschwerpunkt
ESRS S1 – S4
Sozialstandards
ESRS G1
Governance Standard
Themenschwerpunkt
ESRS E1–E5 | Umweltstandards
- Klimawandel
- Umweltverschmutzung
- Wasser/Meeresressourcen
- Biol. Vielfalt/Ökosysteme
- Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft
unter Anderem
Steuergesetzänderungen 1.1.2024
Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen
Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR
Themenschwerpunkt
ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen
ESRS 2 –
Allgemeine Angaben