Makler- und Bauträgerverordnung

MaBV Prüfung nach IDW PS 830
Bauträger und Baubetreuer - Gewerbetreibende nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a, 3b Gewerbeordnung (GewO) - haben die Vorschriften der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) zu beachten. Insbesondere haben sie sich nach § 16 MaBV durch einen geeigneten Prüfer für jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, ob sie die Pflichten aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten haben.
Unsere erfahrenen Prüfer und Berater führen diese Prüfung nach den Vorgaben des IDW PS 830 schnell und zuverlässig durch.
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei der Einführung eines effizienten Kontroll- und Dokumentationssystems im Sinne der Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung.
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