Makler- und Bauträgerverordnung
MaBV Prüfung nach IDW PS 830
Bauträger und Baubetreuer - Gewerbetreibende nach § 34c Abs. 1 Nr. 3a, 3b Gewerbeordnung (GewO) - haben die Vorschriften der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) zu beachten. Insbesondere haben sie sich nach § 16 MaBV durch einen geeigneten Prüfer für jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, ob sie die Pflichten aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten haben.
Unsere erfahrenen Prüfer und Berater führen diese Prüfung nach den Vorgaben des IDW PS 830 schnell und zuverlässig durch.
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei der Einführung eines effizienten Kontroll- und Dokumentationssystems im Sinne der Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung.
Newsletter und Rundschreiben 2024
zu den Themen Nachhaltigkeit, Steuern und Wirtschaft für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen aus der Region.
Themenschwerpunkt
E-Rechnungspflichten ab 01.01.2025 - digitale Meldepflichten für B2B-Umsätze.
Zeitplan - Empfangspflichten - Ausstellungspflichten
unter Anderem
Jahressteuergesetz 2024
Einführung einer Wirtschafts-
Identifikationsnummer
Die europäische
Gesellschaftsbescheinigung
unter Anderem
Wachstumschancengesetz:
Finale Änderungen
Fristlose Kündigung von
„Low-Performern“
Finale Europäische
Lieferkettenrichtlinie
Themenschwerpunkt
ESRS S1 – S4
Sozialstandards
ESRS G1
Governance Standard
Themenschwerpunkt
ESRS E1–E5 | Umweltstandards
- Klimawandel
- Umweltverschmutzung
- Wasser/Meeresressourcen
- Biol. Vielfalt/Ökosysteme
- Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft
unter Anderem
Steuergesetzänderungen 1.1.2024
Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen
Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR
Themenschwerpunkt
ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen
ESRS 2 –
Allgemeine Angaben