Jahresabschlusserstellung
Jahresabschluss - Steuerberater in Gießen
Jahresabschlusserstellung - Steuerberatung in Gießen. Erfahrene Steuerberater und Steuerberaterinnen erstellen Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht.
Der Jahresabschluss stellt die wirtschaftliche Lage und die finanzielle Situation des Unternehmens dar und ist somit für die Beurteilungen von Banken, Kunden und Gläubigern von großer Bedeutung.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Vielzahl an handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten und zeigen Ihnen mögliche Ansatz- und Bewertungswahlrechte auf.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen mit Erläuterungsberichten und ggf. Anhang
- Erstellung von Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Erstellung von Konzernabschlüssen
- Erstellung von Umwandlungs- und Verschmelzungsbilanzen
- Offenlegung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger
- Führen von Kapitalkonten bei Personengesellschaften
- Erstellung von Liquidationsbilanzen
- Erstellung eines Vermögens- und Überschuldungsstatus
- Übermittlung der E-Bilanzen an das Finanzamt
- Bereitstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen wie Kennzahlen und Mehrjahresvergleiche
- Beratung in allen Fragen des Bilanzrechts, insbesondere bei der Ausnutzung von Bilanzierungswahlrechten und Bewertungsspielräumen
Jahresabschlusserstellung
Unabhängig von der gewählten Rechtsform sind Unternehmer gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. Hierbei sind die umfangreichen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich kommen hierfür zwei Formen in Betracht:
- die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- oder der Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
Die Form des Jahresabschlusses ist dabei abhängig von der Rechtsform des Unternehmens oder bestimmten Schwellen beim Jahresumsatz und -gewinn.
Neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss, mit dem Rechenschaft über die wirtschaftliche Lage sowie die finanzielle Situation abgelegt werden soll und der für das Rating eines Unternehmens von Kreditinstituten und Gläubigern von Bedeutung ist, gibt es noch einen steuerlichen Jahresabschluss. Dieser dient ausschließlich dem Zweck der Steuerermittlung. Zusätzlich ist die Steuerbilanz in modifizierter Form als sog. E-Bilanz beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen.
Damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können unterstützen wir Sie gerne bei der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften.
Newsletter und Rundschreiben 2024
zu den Themen Nachhaltigkeit, Steuern und Wirtschaft für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen aus der Region.
Themenschwerpunkt
E-Rechnungspflichten ab 01.01.2025 - digitale Meldepflichten für B2B-Umsätze.
Zeitplan - Empfangspflichten - Ausstellungspflichten
unter Anderem
Jahressteuergesetz 2024
Einführung einer Wirtschafts-
Identifikationsnummer
Die europäische
Gesellschaftsbescheinigung
unter Anderem
Wachstumschancengesetz:
Finale Änderungen
Fristlose Kündigung von
„Low-Performern“
Finale Europäische
Lieferkettenrichtlinie
Themenschwerpunkt
ESRS S1 – S4
Sozialstandards
ESRS G1
Governance Standard
Themenschwerpunkt
ESRS E1–E5 | Umweltstandards
- Klimawandel
- Umweltverschmutzung
- Wasser/Meeresressourcen
- Biol. Vielfalt/Ökosysteme
- Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft
unter Anderem
Steuergesetzänderungen 1.1.2024
Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen
Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR
Themenschwerpunkt
ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen
ESRS 2 –
Allgemeine Angaben