Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) verpflichtet die Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und den innereuropäischen Luftverkehr einen Preis für die von ihnen ausgestoßenen Emissionen zu zahlen. Diese Unternehmen müssen für jede Tonne klimaschädliches Treibhausgas sogenannte Emissionshandelszertifikate erwerben und können diese untereinander handeln. Damit erhöhen sich für diese Unternehmen die Produktionskosten. Der daraus resultierende Anreiz, die Produktion in Länder mit niedrigeren Klimaschutzkosten zu verlagern wird Carbon Leakage genannt.
Um eine Produktionsverlagerung zu verhindern können Unternehmen aus den festgelegten beihilfeberechtigten Sektoren für die Herstellung beihilfeberechtigter Produkte mit hohem CO2-Anteil aufgrund der eingesetzten Brennstoffmenge einen Beihilfeantrag zur Entlastung von den hohen CO2-Kosten stellen.
In diesem Zusammenhang sind ggf. folgende Informationen und Angaben relevant:
Die Anträge und die geforderten Prüfvermerke eines Wirtschaftsprüfers für die Finale Selbsterklärung von Letztverbrauchern sind bis zum 31. Mai 2024 zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Anträge sind Online einzureichen.
Unser erfahrenes Prüfungs- und Beratungsteam für den energierechtlichen Bereich unterstützt Sie gerne bei der Analyse der Voraussetzungen für die Stellung der Beihilfeanträge und kalkulieren den möglichen Beihilfebetrag. Die erforderlichen Prüfungen führen wir effizient und fristgerecht durch.
Unser erfahrenes Prüfungs- und Beratungsteam für den energierechtlichen Bereich unterstützt Sie gerne bei der Analyse der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Erleichterungen und ermittelt den möglichen Einsparungsumfang. Die erforderlichen Prüfungen führen wir effizient und fristgerecht durch.