FAQ-FinVerw zur Energiepreispauschale EPP
Die Finanzverwaltung hat ihre Hinweise („FAQ“) zur Energiepreispauschale (EPP) um einige Aspekte ergänzt. Hinzuweisen ist auf die Ausführungen zu folgenden Fragen:
Anspruchsberechtigt sind auch Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Anspruchsberechtigung von Empfängern von Versorgungsbezügen oder Renten
(auch Erwerbsminderungsrenten):