Zinslose und unbesicherte Konzern-Darlehen: Neues Urteil bringt Bewegung in die steuerliche Praxis
Das Finanzgericht Saarland stärkt die Anerkennung konzerninterner Finanzierungen – mit wichtigen Folgen für international tätige Unternehmen.
Konzerninterne Darlehen sind ein gängiges Mittel, um Tochtergesellschaften flexibel mit Liquidität zu versorgen. Besonders bei zinslosen oder unbesicherten Darlehen stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, ob diese steuerlich anerkannt werden. Die Finanzverwaltung stuft solche Gestaltungen oft als nicht fremdüblich ein und korrigiert Gewinne außerbilanziell.
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 25. September 2024 bringt hier neue Perspektiven: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch zinslose und unbesicherte Darlehen steuerlich anerkannt werden.
Zinslose und unbesicherte Darlehen im Fokus
Die Finanzverwaltung sieht in fehlender Verzinsung oder Sicherheiten häufig ein Abweichen vom sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz. Folge können Einkünftekorrekturen nach § 1 AStG sein.
Das Finanzgericht Saarland betont nun, dass eine solche Korrektur nicht zwingend erforderlich ist. Entscheidend sind die wirtschaftlichen Gründe, die hinter der Darlehensvergabe stehen.
Anerkannte wirtschaftliche Gründe
Das Gericht stellte klar, dass ein eigenbetriebliches Interesse des Konzerns ein legitimer Grund sein kann, vom Fremdvergleich abzuweichen. Beispiele sind:
- Sicherung der Funktionsfähigkeit einer Tochtergesellschaft
- Senkung von Produktionskosten durch standortbezogene Investitionen
- Förderung des Absatzes durch Stärkung lokaler Märkte
Damit folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach wirtschaftliches Eigeninteresse innerhalb des Konzerns als Rechtfertigung anerkannt ist.
Bedeutung für die Praxis
- Innerhalb der Europäischen Union stärkt das Urteil die Niederlassungsfreiheit und gibt Unternehmen mehr Gestaltungsspielraum.
- Außerhalb der EU bleibt das Risiko einer Einkünftekorrektur bestehen, da hier der strenge Fremdvergleich gilt.
- Wichtig bleibt eine sorgfältige Dokumentation der wirtschaftlichen Gründe für die Darlehensvergabe.
Fazit und Ausblick
Das Urteil ist ein positives Signal für international tätige Unternehmen, die auf interne Finanzierung setzen. Allerdings wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Die endgültige Entscheidung bleibt daher abzuwarten.
Handlungsempfehlung: Unternehmen sollten vergleichbare Fälle per Einspruch offenhalten und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
👉 Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre konzerninternen Finanzierungen von diesem Urteil profitieren könnten, sprechen Sie uns gerne an.