Unser Beratungsansatz
Im Zentrum unserer Beratung stehen Sie als Mandant und Ihr Unternehmen. Unser Handeln wird durch aktive Beratung, Aufzeigen von Handlungsalternativen, kurze Reaktionszeiten und individuelle Betreuung bestimmt.
Westprüfung steht seit 1957 für interdisziplinäre Beratung mit Weitblick.
Mit einem mehr als 40-köpfigen Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir individuelle, nachhaltige Lösungen aus einer Hand.
Regional verwurzelt, zukunftsorientiert und engagiert für Mandanten, Mitarbeiter und Gesellschaft.
Unsere Berufsträger – erfahrene Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte – verbinden fachliche Exzellenz mit persönlichem Engagement. Sie beraten Sie individuell, interdisziplinär und lösungsorientiert bei komplexen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen.
Mit Kompetenz, Weitblick und echter Nähe zum Mandanten schaffen sie Vertrauen und begleiten Sie zuverlässig auf Ihrem Erfolgsweg. Lernen Sie das Team kennen, das Ihre Herausforderungen versteht und Ihren Erfolg in den Mittelpunkt stellt.
Wir sind ein inhabergeführtes, interdisziplinäres Beratungsunternehmen für Betriebswirtschaft, Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung – digital, nachhaltig und lösungsorientiert.
Unsere Mandanten profitieren von individueller, herzlicher Beratung, fundierter Expertise und einem starken Netzwerk. Ob regional oder überregional: Wir schaffen Freiräume, Sicherheit und Zukunft.
Steuerberatung
Wir entwickeln für Sie individuelle und vorausschauende steuerliche Lösungskonzepte.
Wirtschaftsprüfung
Mit einem Team von Wirtschaftsprüfern, Prüfungsleitern und -assistenten decken wir ein breites Spektrum an Beratungs- und Prüfungsleistungen ab.
Rechtsberatung
Unsere Beratung basiert auf Fachkompetenz, individueller Betreuung und kurzen Reaktionszeiten. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie unserer Anbindung an HLB National und International bieten wir ganzheitliche Lösungen – auch für grenzüberschreitende Fragen.
Leistungskatalog
Unser Team
News und Blogbeiträge
Mehr Informationen
Für brennstoffkostenintensive Unternehmen bietet die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Preis teilweise entlasten zu lassen.
Werden Gebäude und fest installierte Betriebsvorrichtungen gemeinsam vermietet oder verpachtet, kann diese Leistung künftig vollständig umsatzsteuerfrei erfolgen.
Auch wenn für viele Konstellationen Stromsteuerbefreiungen bestehen, sollten Sie also immer prüfen, ob sich Anzeige- oder Meldepflichten nach dem Stromsteuergesetz ergeben.
Höhere Freibeträge, die Anpassung des Steuertarifs und die Erhöhung der Soli-Freigrenze werden 2024 für steuerliche Entlastungen sorgen.
2024 - Energiepreisbremse. Beratung für die Einreichung der Unterlagen der finalen Selbsterklärung. Ermittlung der nachzuweisenden Angaben.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden noch bis Ende 2024 die Inflationsausgleichsprämie zahlen. Möglich ist eine Prämie von bis zu 3.000 Euro; diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Grundstückseigentümer müssen Änderungen aus 2023, die den Grundsteuerwert und die Vermögens- oder Grundstücksart betreffen, bis Ende Januar unaufgefordert anzeigen.
Im Folgenden habe ich für Sie weitere Tipps zum Jahresende zusammengestellt, mit denen Sie Einfluss auf die Jahresbilanz des Unternehmens nehmen und so ihre Steuerlast optimieren.
Die Europäische Union hat am 17. Oktober 2023 einen bedeutenden Schritt unternommen, der die Welt der Unternehmensbewertung und Finanzberichterstattung maßgeblich beeinflussen wird.