Country-by-Country Reporting bei Personengesellschaften: Praxisregeln und steuerliche Relevanz
Transparente Einheiten wie Personengesellschaften sind von Erleichterungen ausgeschlossen – das BMF veröffentlicht konkrete Vorgaben.

Das Country-by-Country Reporting (CbCR) ist ein zentrales Instrument zur internationalen Steuertransparenz. Multinationale Unternehmensgruppen müssen darin jährlich Finanzdaten nach Ländern aufschlüsseln, darunter Umsätze, Gewinne, Steuern und wirtschaftliche Aktivitäten. Diese Daten dienen nicht nur den Finanzbehörden, sondern auch der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung.

Besonders relevant: Personengesellschaften, also transparente Einheiten, fallen nicht unter die üblichen Erleichterungen („Safe-Harbour-Regelungen“). Das Bundesfinanzministerium hat am 3. April 2025 detaillierte Vorgaben veröffentlicht, wie solche Gesellschaften im CbCR dargestellt werden müssen.

Grundlagen des Country-by-Country Reporting

  • Verpflichtung für multinationale Gruppen, Finanzdaten je Land zu melden
  • Datenbasis für Mindeststeuerregelungen und Steuerbehörden weltweit
  • Ziel: Transparenz und effiziente Besteuerung
     

Praxisregeln für Personengesellschaften

Für Geschäftsjahre ab 2024 gilt laut BMF:

  • Vermögensverwaltende Personengesellschaften:
    • Als „staatenlos“ im CbCR ausweisen
    • Anteilswerte zusätzlich im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters ausweisen
  • Gewerblich tätige Personengesellschaften:
    • Als „staatenlos“ nur, wenn keine eigene Betriebsstätte besteht
    • Existiert eine Betriebsstätte, werden deren Daten dem entsprechenden Staat zugeordnet
    • Positionen „Eigenkapital“ und „einbehaltener Gewinn“ bleiben „staatenlos“ und werden anteilig beim Gesellschafter ausgewiesen
  • Inländische Betriebsstätten:
    • Gewerbesteuer als Ertragsteuer melden
    • Mehrere Betriebsstätten zusammenfassen
  • Besteuerungsgrundlagen:
    • Vorrangig externen Gesellschaftern außerhalb der Unternehmensgruppe zuordnen
    • Restüberschüsse oder Fehlbeträge nach festen Regeln aufteilen

Praktische Empfehlungen

  • Unternehmensgruppen sollten prüfen, ob der bestehende CbCR-Prozess mit den BMF-Vorgaben konform ist
  • CbCR-Daten werden künftig entscheidend für Erleichterungen im Rahmen der Mindeststeuer
  • Fehler oder Verstöße könnten zur Versagung von Steuererleichterungen führen

Fazit

Das Country-by-Country Reporting gewinnt für Personengesellschaften zunehmend an Bedeutung. Eine klare Dokumentation und korrekte Umsetzung der BMF-Vorgaben ist unerlässlich, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

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