Investitionssofortprogramm 2025: Körperschaftsteuer senken, Unternehmenspraxis anpassen
Wie Unternehmen die schrittweise Steuerentlastung ab 2028 optimal für Planung und Jahresabschluss nutzen können.

Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung ein Signal: Deutschland soll als Wirtschaftsstandort attraktiver werden. Für Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbHs – bedeutet dies eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Handlungspflichten, insbesondere in der Steuerplanung und bei der Bewertung latenter Steuern in den Jahresabschlüssen.

Steuersenkung im Überblick

  1. Bis 2027: 15 %
  2. 2028: 14 %
  3. 2029: 13 %
  4. 2030: 12 %
  5. 2031: 11 %
  6. Ab 2032: 10 %

Parallel dazu sinkt der Solidaritätszuschlag, sodass die effektive Entlastung bereits im ersten Schritt 5,275 % beträgt. Auch der Thesaurierungssteuersatz wird angepasst, was die Belastung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften angleicht.

Praktische Umsetzung für Unternehmen

  1. Jahresabschlüsse: Latente Steuern müssen künftig mit den zu erwartenden Steuersätzen bewertet werden. Das betrifft insbesondere Verlustvorträge und neu eingeführte degressive Abschreibungen.
  2. Steuerplanung: Unternehmen sollten prüfen, wie sich die Stufung auf Liquidität, Investitionsentscheidungen und Ausschüttungen auswirkt.
  3. IT- und Controlling-Systeme: Anpassungen sind notwendig, um die neuen Sätze korrekt abzubilden.
  4. Kapitalertragsteuer und beschränkt Steuerpflichtige: Weitere gesetzliche Anpassungen werden in einem späteren Verfahren erwartet.

Strategischer Ausblick
Die Steuerreform stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Niedrigere Unternehmenssteuersätze schaffen Anreize für Investitionen und sichern die Attraktivität des Standorts. Unternehmen sollten jedoch frühzeitig handeln, um die praktischen Auswirkungen optimal zu nutzen.

Fazit:
Das Investitionssofortprogramm bringt nicht nur steuerliche Entlastung, sondern erfordert auch gezielte Anpassungen in der Unternehmenspraxis. Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist entscheidend, um Jahresabschlüsse, Steuerplanung und IT-Systeme optimal vorzubereiten.

Sprechen Sie uns an, um Ihre Unternehmensplanung auf die neuen Steuerstufen ab 2028 abzustimmen. Wir unterstützen Sie praxisnah und individuell.

+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de