Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung ein Signal: Deutschland soll als Wirtschaftsstandort attraktiver werden. Für Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbHs – bedeutet dies eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Handlungspflichten, insbesondere in der Steuerplanung und bei der Bewertung latenter Steuern in den Jahresabschlüssen.