Anpassung von Steuervorauszahlungen

Verlängert wurden die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Corona-Auswirkungen hinsichtlich der Anpassung von Steuervorauszahlungen. Hervorzuheben sind folgende Aspekte:

– Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Stpfl. können im vereinfachten Verfahren bis zum 30.6.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen. Bei der Nachprüfung derVoraussetzungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Stpfl. die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. 

– Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind nicht an die Gemeinde, sondern an das Finanzamt zu stellen. Mit einem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer kann gleichzeitig ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer gestellt werden.

Handlungsempfehlung:Für den Einzelfall ist sorgfältig zu prüfen, ob die steuerlichen Erleichterungen in Anspruch genommen werden können.

Anpassung von Steuervorauszahlungen in Gießen Mittelhessen
Anpassung von Steuervorauszahlungen in Gießen Mittelhessen

Zurück zu den Aktuellen News

Hier gelangen Sie zurück zu den Aktuellen News.

+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de