Unser Beratungsansatz
Im Zentrum unserer Beratung stehen Sie als Mandant und Ihr Unternehmen. Unser Handeln wird durch aktive Beratung, Aufzeigen von Handlungsalternativen, kurze Reaktionszeiten und individuelle Betreuung bestimmt.
Westprüfung steht seit 1957 für interdisziplinäre Beratung mit Weitblick.
Mit einem mehr als 40-köpfigen Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir individuelle, nachhaltige Lösungen aus einer Hand.
Regional verwurzelt, zukunftsorientiert und engagiert für Mandanten, Mitarbeiter und Gesellschaft.
Unsere Berufsträger – erfahrene Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte – verbinden fachliche Exzellenz mit persönlichem Engagement. Sie beraten Sie individuell, interdisziplinär und lösungsorientiert bei komplexen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen.
Mit Kompetenz, Weitblick und echter Nähe zum Mandanten schaffen sie Vertrauen und begleiten Sie zuverlässig auf Ihrem Erfolgsweg. Lernen Sie das Team kennen, das Ihre Herausforderungen versteht und Ihren Erfolg in den Mittelpunkt stellt.
Wir sind ein inhabergeführtes, interdisziplinäres Beratungsunternehmen für Betriebswirtschaft, Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung – digital, nachhaltig und lösungsorientiert.
Unsere Mandanten profitieren von individueller, herzlicher Beratung, fundierter Expertise und einem starken Netzwerk. Ob regional oder überregional: Wir schaffen Freiräume, Sicherheit und Zukunft.
Steuerberatung
Wir entwickeln für Sie individuelle und vorausschauende steuerliche Lösungskonzepte.
Wirtschaftsprüfung
Mit einem Team von Wirtschaftsprüfern, Prüfungsleitern und -assistenten decken wir ein breites Spektrum an Beratungs- und Prüfungsleistungen ab.
Rechtsberatung
Unsere Beratung basiert auf Fachkompetenz, individueller Betreuung und kurzen Reaktionszeiten. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie unserer Anbindung an HLB National und International bieten wir ganzheitliche Lösungen – auch für grenzüberschreitende Fragen.
Leistungskatalog
Unser Team
News und Blogbeiträge
Mehr Informationen
Zollwertkorrekturen bei Verrechnungspreisen: Wann Preisänderungen zollrelevant sind – und was Unternehmen jetzt beachten müssen.
EU-Omnibus-Paket zur CSRD bringt Entlastung: Berichtspflicht für viele Unternehmen verschoben und Vorgaben deutlich vereinfacht.
Neue Pflicht ab 2025: Unternehmen müssen bei Betriebsprüfungen eine Transaktionsmatrix einreichen – Frist 30 Tage!
Umsetzung der Vorschriften zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin ausstehend.
Jahressteuergesetz 2024: Änderungen & Chancen für Privatpersonen und Unternehmen. Jetzt informieren & steuerliche Vorteile nutzen!
Kassenmitteilungspflicht aller in Betrieben verwendeten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen beim zuständigen Finanzamt.
Neue Anforderungen: Kosten für das häusliche Arbeitszimmer müssen detailliert und zeitnah erfasst werden, um steuerlich absetzbar zu sein.
Das CSRD-Umsetzungsgesetz bringt Unsicherheiten für öffentliche Unternehmen in Hessen, die möglicherweise Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen.
Latente Körperschaftsteuern und Veränderungen bislang bilanzierter sonstiger Steuern sind bereits im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr der Antragstellung zu berücksichtigen.
Für brennstoffkostenintensive Unternehmen bietet die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Preis teilweise entlasten zu lassen.