Omnibus-Paket soll spürbare Entlastungen bringen
EU-Reformpaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Reformpaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Dieses sogenannte Omnibus-Paket bringt weitreichende Änderungen mit sich – sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht. Ziel ist es, die Berichtspflichten praxistauglicher zu gestalten und Unternehmen spürbar zu entlasten.

Das Reformpaket umfasst sowohl die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch die EU-Taxonomie-Verordnung. Eine zentrale Neuerung betrifft große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen: Sie müssen nach dem aktuellen Entwurf erst ab dem Geschäftsjahr 2027 einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen – anstatt 2025. Die Unternehmen haben damit zwei Jahre länger Zeit, sich auf ihre Berichtserstattung vorzubereiten.

Wichtig: Für große kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt weiterhin der ursprüngliche Zeitplan.

Weitere Kernpunkte der Reform sind:

  • Neue Schwellenwerte:
    Unternehmen gelten erst ab 1.000 Mitarbeitenden, mehr als 40 Mio. € Umsatz und/oder einer Bilanzsumme über 20 Mio. € als berichtspflichtig. Kleinere Unternehmen werden so von den aufwendigen Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit.
  • Vereinfachung der Berichtsinhalte:
    Die bestehenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden verschlankt und klarer formuliert, um die Datenmenge zu reduzieren.
  • Neuer Standard für KMU:
    Ein eigener Berichtsstandard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), der sogenannte VSME-Standard, wird geschaffen – auch das entlastet kleinere Unternehmen.
  • Wegfall branchenspezifischer Standards:
    Die ursprünglich geplanten Zusatzstandards für besonders exponierte Branchen (z. B. Energie, Transport) entfallen.
  • Prüfungsanforderungen bleiben auf niedrigem Niveau:
    Die Prüfung mit begrenzter Sicherheit bleibt zunächst Standard – eine Ausweitung auf ein höheres Prüfungsniveau ist aktuell nicht vorgesehen.
  • Anpassungen bei der EU-Taxonomie:
    Nur noch Unternehmen mit einem Umsatz von über 450 Mio. Euro müssen weitergehende Angaben im Rahmen der EU-Taxonomie machen.

Fazit:

Das Omnibus-Paket bringt eine deutliche Entlastung für viele Unternehmen und gibt mehr Planungssicherheit. Trotzdem sollten Unternehmen die Entwicklungen rund um die CSRD und EU-Taxonomie weiter aktiv verfolgen – denn die Umsetzung auf nationaler Ebene steht noch aus.

 

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