Nachhaltigkeitsberichtspflichten vereinfacht: Eine Welle der Erleichterung für Unternehmen!

Die Debatte um Nachhaltigkeitsberichterstattung hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen. Viele Unternehmen sahen sich mit einer wachsenden Bürokratie und komplexen Anforderungen konfrontiert. Die gute Nachricht: Die Europäische Union hat auf die Bedenken vieler Unternehmen gehört und umfassende Vereinfachungen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten beschlossen. Diese Änderungen sorgen für eine erhebliche Entlastung und betreffen künftig einen deutlich kleineren Anwenderkreis.

Wer ist noch betroffen? Deutliche Einschränkung des Anwendungsbereichs

Ursprünglich war geplant, die Berichtspflicht ab 2027 auf alle großen Unternehmen auszuweiten. Nach einer politischen Neubewertung wurden die Schwellenwerte jedoch drastisch angehoben. Künftig sind nur noch Unternehmen bzw. Konzerne berichtspflichtig, die folgende Kriterien gleichzeitig erfüllen:

  • Mehr als 1.000 Mitarbeiter
  • Über 450 Mio. € Umsatz

Unternehmen, die diese Schwellen nicht erreichen, scheiden vollständig aus der Berichtspflicht aus, unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind oder nicht. Dies ist eine entscheidende Erleichterung für Tausende von Unternehmen in Europa. Die erstmalige Berichtspflicht für diese größeren Unternehmen wurde zudem um zwei Jahre verschoben und tritt erst ab April 2025 in Kraft.

Inhaltliche Vereinfachungen: Fokus auf das Wesentliche

Neben der deutlichen Reduzierung des Anwenderkreises bringt die Reform auch mehrere inhaltliche Erleichterungen mit sich:

  • Anpassung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Die Standards werden angepasst, um die doppelte Wesentlichkeit pragmatischer anzuwenden und den Umfang der geforderten Datenpunkte zu reduzieren. Erste Entwürfe liegen bereits vor. Statt einer Fülle von Datenpunkten konzentrieren sich Unternehmen künftig auf das Wesentliche.
  • Keine sektorspezifischen Berichtsstandards: Die ursprünglich beabsichtigte Entwicklung von sektorspezifischen Berichtsstandards wird nicht weiterverfolgt. Dies vermeidet zusätzliche Komplexität und ermöglicht Unternehmen eine standardisierte Vorgehensweise.
  • Dauerhaft begrenzte Prüfungssicherheit: Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt dauerhaft nur mit begrenzter Sicherheit; eine spätere Anhebung auf eine umfassendere Prüfung ist nicht mehr vorgesehen. Dies schafft Planbarkeit und reduziert den Aufwand für Unternehmen und Prüfer gleichermaßen.
  • Auskunftsersuchen gegenüber nicht berichtspflichtigen Unternehmen: Anfragen in der Wertschöpfungskette dürfen sich nur noch auf Daten beziehen, die in freiwillig anwendbaren Berichtsstandards vorgesehen sind. Für weitergehende Informationen besteht ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht.

Entlastungen auch abseits der CSRD

Die Erleichterungen beschränken sich nicht nur auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Auch in anderen wichtigen Bereichen gibt es gute Nachrichten:

  • Taxonomie-Verordnung: Die wohl wesentlichste Änderung hier ist die Einführung eines Wesentlichkeitskonzepts. Aktivitäten müssen nicht mehr geprüft werden, wenn sie weniger als 10% des jeweiligen Key Performance Indicators (Schlüsselkennzahl) ausmachen. Zudem sollen die verbindlich zu veröffentlichenden Meldebögen vereinfacht und Erleichterungen bei den technischen Bewertungskriterien geschaffen werden.
  • Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie wird ebenfalls deutlich reduziert und der Start auf das Jahr 2029 verschoben. Künftig fallen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern *und* über 1,5 Mrd. € Umsatz in den Anwendungsbereich. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat in diesem Zusammenhang die Überprüfungen nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits stark eingeschränkt.

Nationale Umsetzung: Belastungsarm und praktikabel

Auch die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer möglichst belastungsarmen 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinien in nationales Recht. Der im September 2025 veröffentlichte deutsche Regierungsentwurf muss jedoch angesichts der weiteren europäischen Entwicklungen noch angepasst werden, um maximale Entlastung zu gewährleisten.

Fazit: Weniger Bürokratie, mehr Fokus auf das Kerngeschäft

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten wird wesentlich eingeschränkt und die inhaltlichen Anforderungen für weiterhin berichtspflichtige Unternehmen werden deutlich erleichtert. Diese Reformen sind ein klares Signal: Nachhaltigkeit bleibt entscheidend, aber der Weg dorthin soll für Unternehmen praktikabler werden. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Ressourcen für Innovation und Wachstum im Kerngeschäft.

Wie geht es weiter?

Bleiben Sie informiert und prüfen Sie, wie sich diese Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken. Wir beraten Sie gerne zu den neuen Regelungen und unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

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