Blogbeiträge im Jahr 2024

Grundsteuerreform
24.01.2024

Grundsteuerreform – das sollten Sie wissen

Grundstückseigentümer müssen Änderungen aus 2023, die den Grundsteuerwert und die Vermögens- oder Grundstücksart betreffen, bis Ende Januar unaufgefordert anzeigen.

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