3. Entlastungspaket der Bundesregierung in 2022

Ein Überblick über die für unsere Mandanten wichtigsten geplanten Maßnahmen

Die Regierungskoalition hat in einem dritten Paket weitere Entlastungen beschlossen. Wie diese im Einzelnen umgesetzt werden, ist teilweise noch zu regeln. Die für unsere Mandanten wichtigsten Maßnahmen finden Sie im nachfolgenden Überblick. Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Steuerfreie Zahlungen an Arbeitnehmer: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden einen Betrag bis zu € 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.

Abbau der „Kalten Progression“: Die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Steuer soll durch eine Änderung des Tarifverlaufs verringert werden. Der Steuertarif soll im Herbst, wenn Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, angepasst werden.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird fortgeführt.

Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr - zwei Jahre früher als bisher geplant - als Sonderausgaben voll absetzen können. Die Versteuerung der Renten erfolgt damit erst in der Auszahlungsphase im Alter.

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Homeoffice: Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird fortgeführt. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Weitergeltende steuerliche Maßnahmen: Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer bleibt bei € 1.200 und die Fernpendlerpauschale ab dem 21. Kilometer ist befristet bis 2026 von 35 Cent auf 38 Cent erhöht.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Diese Grenze steigt bereits zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro.

Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner: Sie sollen zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung soll die Auszahlung übernehmen.

Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Nationale Mindestbesteuerung von Unternehmen: Mit der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen soll bereits jetzt national begonnen werden.

Erhöhung des Kindergelds: Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste und zweite Kind um 18 Euro angehoben.

Erhöhung des Kinderzuschlags: Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro im Monat angehoben.

Entlastung von Studenten und Fachschülern: Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Der Auszahlungsweg ist noch nicht geklärt.

Nahverkehrsticket: Es soll eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket kommen. Das Ziel ist ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat.

 

Artikel zum Download als PDF

Hier können Sie sich den Artikel herunterladen, um diesen später in Ruhe zu lesen oder auszudrucken.

3. Entlastungspaket

Zurück zu den Aktuellen News

Hier gelangen Sie zurück zu der Newsübersicht.

Sprechen Sie uns gerne an!

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Maßnahmen haben und was diese genau für Sie bedeuten sprechen Sie uns gerne an.

+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de