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Beträge mit dem Schlüsselwort „Verzehr Vorrichtungen“

Umsatzsteuersatz:
28.02.2022

Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen

Aktuell findet nach den Regelungen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes für bis zum 31.12.2022 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, so dass die geschilderte Problematik erst wieder ab dem 1.1.2023 von Bedeutung sein wird.

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