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Tax-Compliance: E-Mails archivieren
Tax-Compliance
28.07.2026

Tax-Compliance: Wichtige E-Mails müssen aufbewahrt werden

Die Anforderungen an die steuerliche Compliance von Unternehmen steigen kontinuierlich. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) verdeutlicht nun einmal mehr, dass Unternehmen ihre digitalen Dokumentations- und Archivierungsprozesse sorgfältig überprüfen sollten: E-Mails mit steuerlichem Bezug gelten als aufbewahrungspflichtige Handels- und Geschäftsbriefe und müssen entsprechend archiviert werden.

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