Die Anforderungen an die steuerliche Compliance von Unternehmen steigen kontinuierlich. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) verdeutlicht nun einmal mehr, dass Unternehmen ihre digitalen Dokumentations- und Archivierungsprozesse sorgfältig überprüfen sollten: E-Mails mit steuerlichem Bezug gelten als aufbewahrungspflichtige Handels- und Geschäftsbriefe und müssen entsprechend archiviert werden.