Geplante Steuerreform 2026/2028: Was jetzt auf Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen zukommt

Die Bundesregierung hat sich auf ein umfassendes Reformpaket im Einkommensteuerrecht geeinigt. Ziel ist es, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, Familien stärker zu unterstützen und hohe Einkommen stärker an der Finanzierung des Staates zu beteiligen. Gleichzeitig sollen einzelne steuerliche Vergünstigungen reduziert und das Steuerverfahren vereinfacht werden.

Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte der geplanten Reform zusammen und zeigen auf, was dies für unsere Mandantinnen und Mandanten bedeuten kann.

1. Entlastung für untere und mittlere Einkommen

Kern des Reformpakets ist eine breit angelegte Entlastung von Erwerbstätigen mit kleinen und mittleren Einkommen. Nach den veröffentlichten Eckpunkten soll das Entlastungsvolumen rund 10 Mrd. Euro pro Jahr betragen.

Die wichtigsten Instrumente:

  • Anhebung des Grundfreibetrags
    Der Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt – soll in zwei Stufen bis 2028 erhöht werden. Ausgehend von derzeit 12.348 Euro ist ein Anstieg auf voraussichtlich 12.900 Euro geplant. Damit wird das steuerfreie Existenzminimum angepasst und insbesondere Geringverdienende entlastet.
  • Abflachung des Einkommensteuertarifs
    Der Tarifverlauf zwischen etwa 17.800 Euro und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen soll „abgeflacht“ werden. Konkret ist vorgesehen, dass der Spitzensteuersatz von 42 % künftig erst ab einem etwas höheren Einkommen greift. Dadurch sinkt die Steuerbelastung insbesondere für Normalverdiener.
  • Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
    Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer soll um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Davon profitieren alle, die keine (oder nur wenige) höhere Werbungskosten individuell geltend machen – also die große Mehrheit der Beschäftigten.

Nach Beispielrechnungen des Bundesfinanzministeriums kann etwa ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und je nach Einkommenshöhe mit Entlastungen im Bereich von mehreren hundert Euro pro Jahr rechnen.

2. Familien im Fokus: Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ein besonderer Schwerpunkt der Reform liegt auf Familien:

  • Kindergeld
    Das Kindergeld soll in zwei Stufen bis 2028 auf monatlich 272 Euro pro Kind steigen (derzeit: 259 Euro). Das erhöht das laufende verfügbare Einkommen von Familien direkt.
  • Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag
    Auch der Kinderfreibetrag (derzeit 6.828 Euro je Kind) sowie der Betreuungsfreibetrag (2.928 Euro je Kind) sollen erhöht werden. Im Rahmen der Veranlagung prüft das Finanzamt wie bisher automatisch, ob Kindergeld oder Freibeträge günstiger sind. Durch die Anhebung verbessern sich insbesondere die steuerlichen Rahmenbedingungen für Familien mit mittleren und höheren Einkommen.

In Summe entsteht damit eine spürbare, wenn auch gestaffelte Entlastung von Familien mit Kindern – sowohl über das laufende Kindergeld als auch über die Steuererklärung.

3. Höhere Belastung für Spitzenverdiener („Reichensteuer“)

Zur Gegenfinanzierung ist eine stärkere Heranziehung sehr hoher Einkommen geplant:

  • Der bisherige Spitzensteuersatz von 45 % („Reichensteuer“) greift derzeit ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Künftig soll dieser Satz bereits ab 250.000 Euro angewendet werden.
  • Zusätzlich wird eine neue Tarifstufe von 47 % ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen eingeführt.

Damit verschiebt sich die Belastung sichtbar zu Gunsten kleiner und mittlerer Einkommen, während besonders hohe Einkommen stärker besteuert werden.

4. Abbau und Ausbau steuerlicher Vergünstigungen

Die Koalition plant, einzelne steuerliche Subventionen zurückzuführen, andere hingegen zu stärken:

  • Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
    Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten abgesenkt werden. Der maximale Steuerbonus würde damit von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr sinken. Für Eigentümer, die regelmäßig Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführen, verringert sich damit der steuerliche Anreiz etwas.
  • Pauschalsteuer bei Minijobs (§ 40a Abs. 2 EStG)
    Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs soll von 2 % auf 5 % erhöht werden. Das betrifft insbesondere Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen. Hier sind perspektivisch höhere Lohnnebenkosten einzuplanen.
  • Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG)
    Der Höchstbetrag für steuerfreie Zuschläge soll von 50 Euro auf 75 Euro je Stunde steigen. Davon profitieren insbesondere Beschäftigte mit regelmäßigen Einsätzen zu ungünstigen Zeiten (z.B. Pflegekräfte, Schichtarbeiter, Beschäftigte im Gesundheitswesen oder im ÖPNV).
  • Begünstigung von Abfindungen
    Abfindungen sollen steuerlich bessergestellt werden, wenn zeitnah ein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen wird. Je schneller der berufliche Wiedereinstieg erfolgt, desto größer soll die steuerliche Begünstigung sein. Details zur konkreten Ausgestaltung stehen noch aus.

5. Vereinfachung des Steuerverfahrens

Neben tariflichen Änderungen sind auch Verfahrensvereinfachungen vorgesehen:

  • Einführung einer automatisch vorausgefüllten, digitalen Steuererklärung für breite Gruppen von Steuerpflichtigen.
  • Verpflichtung der Finanzämter, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben.
  • Erarbeitung weiterer Vereinfachungsvorschläge des Einkommensteuerrechts gemeinsam mit den Bundesländern bis Herbst 2026.

Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung zu senken und Prozesse zu beschleunigen.

6. Was bedeutet die Steuerreform für Sie?

Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um ein Reformvorhaben, das noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Änderungen im Detail sind daher möglich.

Tendenziell gilt:

  • Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren von höheren Freibeträgen und einem flacheren Tarif.
  • Familien mit Kindern werden sowohl über höheres Kindergeld als auch über höhere Freibeträge entlastet.
  • Spitzenverdiener müssen mit einer deutlich höheren Grenzsteuerbelastung rechnen.
  • Immobilieneigentümer und Auftraggeber von Handwerkerleistungen sollten die abgesenkte Steuerermäßigung künftig bei der Finanzplanung berücksichtigen.
  • Arbeitgeber mit Minijob-Beschäftigten sehen sich voraussichtlich höheren pauschalen Lohnsteuern gegenüber.

7. Unsere Empfehlung und Unterstützung durch Westprüfung

Die geplanten Änderungen greifen in mehreren Stufen (voraussichtlich zum 1.1.2027 und 1.1.2028). Dadurch eröffnen sich Gestaltungsspielräume, aber auch Risiken – etwa bei der Wahl der Beschäftigungsform, der Struktur von Vergütungen (z.B. Zuschläge, Boni, Abfindungen) oder der langfristigen Investitionsplanung.

Wir empfehlen:

  • Privatpersonen und Familien: frühzeitig prüfen, wie sich die Reform auf die jährliche Steuerbelastung auswirkt und ob sich z.B. Investitionen oder Handwerkerleistungen zeitlich steuern lassen.
  • Arbeitgeber und Unternehmen: die Auswirkungen auf Lohnkosten, Vergütungsmodelle (Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge, Abfindungen, Minijobs) und Mitarbeiterbindung zu analysieren.
  • Spitzenverdiener: ihre langfristige Steuer- und Vermögensplanung an die neuen Tarife anzupassen.

Als Westprüfung begleiten wir Sie bei der Einordnung der Reform, erstellen für Sie individuelle Belastungsvergleiche und zeigen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung:
Westprüfung – Ihr Partner für verlässliche Steuer- und Prüfungsberatung.

+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de