Anhebung der handelsrechtlichen Größenkriterien
Geänderte Schwellenwerte für die Unternehmensgrößen
als Chance begreifen und rechtzeitig nachjustieren
Die Europäische Union hat am 17. Oktober 2023 einen bedeutenden Schritt unternommen, der die Welt der Unternehmensbewertung und Finanzberichterstattung maßgeblich beeinflussen wird. Mit einem delegierten Rechtsakt erhöhte sie die Schwellenwerte für Unternehmensgrößen, um die Inflationseffekte der letzten Dekade auszugleichen. Welche Auswirkungen das auf Ihr Unternehmen hat, beschreibe ich im Folgenden.
Die Entscheidung kommt nicht von ungefähr. Die Inflation ist als wirtschaftlicher Faktor gerade in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt ist. Hierbei spielen die handelsrechtlichen Größenkriterien eine entscheidende Rolle, da sie die Art und Weise beeinflussen, wie Unternehmen bewertet werden und welche Offenlegungspflichten bestehen.
| Mitarbeiter | Bilanzsumme | Umsatzerlöse |
Kleinstkapitalgesellschaften | Bis 10 | 450.000 € | 900.000 € |
Kleine Kapitalgesellschaften | Bis 50 | 7.500.000 € | 15.000.000 € |
Mittelgroße Kapitalgesellschaften | Bis 250 | 25.000.000 € | 50.000.000 € |
Große Kapitalgesellschaften | Über 250 | über 25.000.000 € | über 50.000.000 € |
In dieser Übersicht ist berücksichtigt, dass Deutschland weiterhin das Mitgliedstaatenwahlrecht nutzt und die Schwellenwerte an der oberen Grenze der Richtlinie festlegt. Die Schwellenwerte in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter wurden nicht angepasst. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, bereits eine rückwirkende Geltung ab dem 1. Januar 2023 zu erlauben. Anderenfalls gilt die Erhöhung ab dem 1. Januar 2024. Die Richtlinie tritt nach Ablauf der Frist für Einwände in Kraft.
Die Anpassung der Schwellenwerte wird sich auf verschiedene Unternehmensbereiche auswirken, unter anderem in Bezug auf Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten. Mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beispielsweise ergibt sich eine Reduktion der von der Erstellungspflicht betroffenen Unternehmen – für diejenigen nämlich, die bisher als Große Kapitalgesellschaften zur Berichterstattung verpflichtet sind, nach der neuen Regelung nun aber als Mittelgroße Gesellschaften gelten.
Es ist daher entscheidend, dass Unternehmen diese Änderungen sorgfältig prüfen und die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit diesen Änderungen auseinanderzusetzen – und die Änderungen als Chance begreifen, um ihre Finanzberichterstattung zu verbessern und sich besser auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
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