Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer wird bis zum 31. Januar 2023 verlängert
Bis Anfang Oktober hatten weniger als 1/3 der Haus- und Grundstückseigentümer die Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgegeben. Fristende war der 31.10.2022. Experten forderten seit langem die Verlängerung der Abgabefrist.
Jetzt wurde gehandelt: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Januar 2023 verlängert worden. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen, da die Bundesländer für die Erhebung der Grundsteuer zuständig sind.
Betroffen sind circa 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten in ganz Deutschland, die auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewertet werden müssen. Für jede einzelne wirtschaftliche Einheit bedarf es einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts gegenüber dem Finanzamt. Dies ist Voraussetzung, damit Städte und Gemeinden ihre Grundsteuer ab dem 01.01.2025 erheben können. Die Reform sieht grundsätzlich eine Besteuerung nach einem wertabhängigen Grundsteuermodell in Form des Ertrags- und Sachwertverfahrens vor (Bundesmodell).
Ein wesentliches Element der Grundsteuerreform ist eine weitgehende grundgesetzliche Öffnungsklausel für die Bundesländer. Diese gibt den Ländern die Befugnis, eigene Gesetze zur Grundsteuer zu erlassen. Hiervon haben einige Bundesländer Gebrauch gemacht. Andere Bundesländer wenden das Bundesmodell in modifizierter Form an. Dies führt dazu, dass in Abhängigkeit von der Lage des Grundstücks unterschiedliche Berechnungsmethoden anzuwenden sind, die wiederum unterschiedlich umfangreiche Angaben erfordern.
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