Letzte Chance! Fristverlängerung für Jahresabschlüsse 2024 – Das müssen Sie jetzt wissen.

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine wichtige, wenn auch letztmalige, Nachricht für alle bilanzierenden Unternehmen: Die Offenlegungsfrist für Jahres- und Konzernabschlüsse des Geschäftsjahres 2024 wurde faktisch verlängert!

Was bedeutet das konkret?

Ursprünglich hätten Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Rechtsformen ihre Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 bis spätestens 31.12.2025 beim Unternehmensregister einreichen müssen. Das BfJ hat nun mitgeteilt, dass für Abschlüsse, die bis Mitte März 2026 eingereicht werden, kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.

Aber Achtung: Dies ist die absolute letzte Gelegenheit!

Das BfJ betont ausdrücklich, dass es sich hierbei um eine letztmalige Verschiebung handelt. Das heißt: Wer seine Abschlüsse nach Mitte März 2026 einreicht, muss mit Konsequenzen rechnen.

Was passiert bei Nichteinhaltung der neuen Frist?

Sollten Sie die Offenlegung erst nach Mitte März 2026 vornehmen, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Dies beginnt in der Regel mit einer Verfahrensgebühr von rund 100 Euro und einer Nachfrist von sechs Wochen. Wird auch diese Nachfrist versäumt, wird das Ordnungsgeld endgültig festgesetzt.

Unser Fazit:

Nutzen Sie diese finale Fristverlängerung! Stellen Sie sicher, dass Ihre Jahres- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 spätestens bis Mitte März 2026 beim Unternehmensregister zur Offenlegung bzw. Hinterlegung übermittelt sind, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden. Kontaktieren Sie bei Bedarf rechtzeitig Ihren Steuerberater!

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