Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt erwartet

Mit der neuen europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) schafft die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Verordnung wurde am 22. Januar 2025 veröffentlicht und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Somit werden Verpackungen künftig für Unternehmen entlang des gesamten Lebenszyklus strenger reguliert: Das betrifft sowohl das Design und die Materialien als auch die Kennzeichnung und das Recycling.

Was sich für Unternehmen verändert

Die PPWR betrifft Hersteller, Importeure, Vertreiber und Händler. Entscheidend ist dabei nicht nur, wer Verpackungen produziert, sondern auch, wer sie unter eigenem Namen oder als Erstes im EU-Markt bereitstellt. Für viele Unternehmen rückt damit die eigene Rolle in der Verpackungslieferkette stärker in den Fokus.

Zugleich verändert sich der Blick auf Verpackungskompliance: Nicht erst die Entsorgung, sondern bereits die Verpackung selbst und die zugehörige Dokumentation werden von Bedeutung sein. Unternehmen müssen künftig strukturierter nachvollziehen können, aus welchen Materialien Verpackungen bestehen, welche Stoffe enthalten sind und wie die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden.

 

Die Anforderungen im Überblick

Die PPWR bringt eine Reihe Vorgaben mit sich: 

  • Stoffbeschränkungen für bestimmte Gefahrenstoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom; für lebensmittelnahen Kontakt gelten zusätzlich PFAS-Grenzwerte.
  • Recyclingfähigkeit als Leitkriterium für das Verpackungsdesign. Die EU-Kommission legt bis 2028 konkrete Kriterien und Leistungsmerkmale fest; ab 2030 gelten neue Anforderungen an die Recyclingfähigkeit.
  • Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen mit gestaffelten Quoten ab 2030 und 2040
  • Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen ab 2027, etwa bei Beuteln und Einzelportionseinheiten für Kaffee, Tee und ähnliche Produkte.
  • Minimierung von Verpackungen, eine Reduzierung von Gewicht und Volumen auf das erforderliche Mindestmaß, mit Anwendung ab 2030.
  • Wiederverwendbarkeit und Wiederbefüllung mit neuen Systemanforderungen und Zielvorgaben.
  • Kennzeichnungs- und Informationspflichten, etwa Identifikationsmerkmale, QR-Codes und Angaben zu Materialzusammensetzung, Rezyklat Anteil oder Wiederverwendbarkeit.
  • EPR-, Pfand- und Rücknahmesysteme mit neuen Anforderungen ab 2027 bzw. 2029.
  • Reduktionsziele für Verpackungsabfälle von mindestens 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040.

 

Daten und Dokumentation werden zum zentralen Thema

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der PPWR ist die Nachweisbarkeit. Verpackungskonformität soll nicht nur behauptet, sondern anhand technischer Dokumentation und Lieferantendaten belegt werden können. 

Gerade hier liegt in der Praxis eine der größten Herausforderungen, weil viele Unternehmen bislang keinen vollständigen Überblick über Zusammensetzung und Materialherkunft ihrer Verpackungen haben.

Für die Umsetzung wird damit die Datenbasis entscheidend: Wer seine Verpackungen, Lieferanten und Produktvarianten zentral erfasst, kann künftige Anforderungen besser bewerten und Anpassungen frühzeitig planen.

 

Herausforderungen und Verbesserungsbedarf

So wichtig die Ziele der PPWR für Umwelt und Kreislaufwirtschaft auch sind, die Verordnung stellt Unternehmen vor praktische und organisatorische Herausforderungen. 

Besonders kleinere und mittelständische Unternehmen stehen vor der Aufgabe, die neuen Vorgaben zu Verpackungsdesign und Nachweisführung mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen umzusetzen. Während größere Unternehmen häufig über eigene Compliance- und Nachhaltigkeitsstrukturen verfügen, müssen kleinere Betriebe die regulatorischen Änderungen oft mit deutlich weniger Kapazitäten bewältigen. 

Dadurch besteht die Gefahr, dass die Anforderungen kleinere Unternehmen überproportional belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung der Verordnung praxisnah und mit ausreichenden Unterstützungsmöglichkeiten gestaltet wird.

Fazit

Mit der PPWR verändert sich der regulatorische Rahmen für Verpackungen deutlich.             Im Mittelpunkt stehen nicht nur Recycling und Abfallvermeidung, sondern konkrete Anforderungen an Material, Kennzeichnung und Systemverantwortung. Für Unternehmen wird es daher wichtig werden, Verpackungsdaten sowie Nachweise verlässlich zu strukturieren und die nächsten Umstellungsstufen einzuordnen.

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