Prüfungsschwerpunkte 2025: Ihr Lagebericht im Fokus von BaFin und ESMA!
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, liebe Finanzexperten,
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die European Securities and Markets Authority (ESMA) haben ihre Prüfungsschwerpunkte für die Jahres- und Konzernabschlüsse des Jahres 2025 bekannt gegeben. Eine frühzeitige Kenntnis dieser Schwerpunkte ist entscheidend, um Ihren Jahresabschluss optimal vorzubereiten und mögliche Beanstandungen zu vermeiden.
Im Zentrum der Prüfungen: Die Qualität des Lageberichts
Der Lagebericht rückt einmal mehr in den Mittelpunkt der behördlichen Aufmerksamkeit. Unternehmen sind angehalten, die aktuelle Lage und die voraussichtlichen künftigen Entwicklungen präzise und nachvollziehbar darzustellen. Dies bedeutet konkret:
1. Umfassende Analyse makroökonomischer Risiken: Die Auswirkungen von geopolitischen Spannungen, volatilen Energie- und Rohstoffpreisen, Lieferkettenrisiken sowie technologischen und strukturellen Veränderungen müssen umfassend, ausgewogen und nachvollziehbar analysiert werden. Es reicht nicht aus, diese Risiken nur zu nennen; ihre potenziellen Auswirkungen auf das Unternehmen sind detailliert zu beleuchten.
2. Belastbare Prognosen und Annahmen: Sämtliche Prognosen und zugrundeliegenden Annahmen müssen auf robusten Daten fußen und konsistent mit der internen Unternehmenssteuerung sein. Typische Fehlerquellen, die es zu vermeiden gilt, sind unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Annahmen oder widersprüchliche Aussagen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zum Prüfungsfokus
Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem integralen Bestandteil des Lageberichts und somit ebenfalls zum Prüfungsgegenstand. Besonderes Augenmerk legen die Aufsichtsbehörden auf:
- Die Wesentlichkeitsbeurteilung gemäß den European Standards for Sustainability Reporting (ESRS).
- Den Umfang der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht.
- Die Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen, um ein kohärentes Gesamtbild zu gewährleisten.
ESMA hebt Segmentberichterstattung hervor
Auf europäischer Ebene hat die ESMA zusätzlich die **Segmentberichterstattung** als weiteren Prüfungsschwerpunkt festgelegt. Unternehmen, die in verschiedenen Geschäftsbereichen oder geografischen Regionen tätig sind, sollten die Qualität und Transparenz ihrer Segmentinformationen besonders überprüfen.
Relevant für alle Unternehmen – nicht nur kapitalmarktorientierte
Ein wichtiger Hinweis: Diese Schwerpunkte sind nicht ausschließlich für kapitalmarktorientierte Unternehmen relevant, die nach IFRS bilanzieren. Auch Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, sind betroffen. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Lageberichterstattung, wie Klarheit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit, gelten uneingeschränkt. Zudem greift die Wirtschaftsprüferkammer diese Aspekte regelmäßig im Rahmen von Qualitätskontrollen auf.
Unsere Empfehlung:
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Dynamik ist es unerlässlich, Ihren Lagebericht und gegebenenfalls enthaltener Nachhaltigkeitsangaben proaktiv auf Vollständigkeit, Klarheit, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen. Bereiten Sie sich frühzeitig vor, um mögliche Beanstandungen zu vermeiden und Vertrauen bei Investoren, Partnern und der Öffentlichkeit zu schaffen.