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Blog Beiträge zu Themen im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

FinVerw FAQ - Hinweise der Finanzverwaltung zur Energiepreispauschale EPP
Die Finanzverwaltung hat ihre Hinweise („FAQ“) zur Energiepreispauschale (EPP) um einige Aspekte ergänzt. Hinzuweisen ist auf die Ausführungen zu folgenden Fragen

3. Entlastungspaket der Bundesregierung Detuschland
Erhalten Sie einen Überblick über das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung. Hierzu gehören unter anderem steuerliche Entlastungen, die steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung bis 3.000 € und vieles mehr.

Energiepreispauschale (EPP) in der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Energiepreispauschale („EPP“) soll diejenigen Bevölkerung entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfte Erzielung entstehen.

Umsatzsteuerliche Folgen bei Abrechnung mittels Gutschrift
Eine umsatzsteuerliche Rechnung kann auch durch den Leistungsempfänger ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart worden ist (Gutschrift).

Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds
Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersversorgungszusage stets einer vorherigen steuerlichen Überprüfung bedarf.

Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022
Steuerliche Änderungen in Gießen Mittelhessen im Bezug auf den Grundfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Corona Pandemie.

Nachweis der Herkunft von Bareinzahlungen
Nachweis der Herkunft von Bareinzahlungen in Bezug auf Geldwäscheverdachtsanzeigen Gießen Mittelhessen

Datenbereitstellung bei Betriebsprüfung
Bei einer steuerlichen Außenprüfung durch das Finanzamt in Gießen Mittelhessen, ist die Datenbereitstellung bei Betriebsprüfung äußerst wichtig.

Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft
Nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, ob das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft zur Gewerbesteuerpflicht sämtlicher Einkünfte führt.

Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert
Der Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld wurde verlängert. Das erhöhte Kurzarbeitergeld sieht vor, dass ab dem vierten Bezugsmonat 70 % der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden.