E-Rechnungen
E-Invoicing - elektronische Rechnungsstellung
E-Rechnungspflicht - digitale Meldepflichten für B2B Umsätze
E-Rechnung: Einblick - Informationen - Beratung
Mit dem Ziel der Transformation der Wirtschaft sowie der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist in diesem Jahr das Wachstumschancengesetz verabschiedet worden. Nach einem monatelangen zähen Ringen hat der Bundesrat am 22. März 2024 dem Vermittlungsergebnis zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet Steueränderungen bzw. Steuervereinfachungen und soll die Steuerfairness in Deutschland fördern.
Neben diversen Steueränderungen ist auch die verpflichtende Nutzung von elektronischen Rechnungen – sog. E-Rechnungen – im Geschäftsverkehr geregelt. Demnach ist zukünftig für bestimmte inländische Umsätze zwischen inländischen Unternehmern eine E-Rechnung zu verwenden.
Wachstumschancengesetz
Neuregelung bei der Ausstellung von Rechnungen ab dem 1. Januar 2025
Eine elektronische Rechnung liegt nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung möglich ist. Alle anderen Rechnungen sind als sonstige Rechnungen einzuordnen. Unter den Begriff der sonstigen Rechnung fallen somit ab 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in anderen elektronischen Formaten (bspw. PDF).
Mit den Überlegungen zur Einführung einer elektronischen Rechnung steht Deutschland nicht allein. Italien hat bereits im Jahr 2019 die elektronische Rechnung eingeführt. Auch andere Länder haben bereits nachgezogen bzw. ziehen in den nächsten Jahren nach. Zum Leidwesen vieler multinationaler Unternehmensgruppen kocht jedoch jedes Land sein eigenes Süppchen.
Hinter den Erwartungen zurück bleiben auch die Bemühungen der Europäischen Kommission zur Einführung einer einheitlichen Regelung zur elektronischen Rechnung. Die letzten Richtlinienentwürfe beinhalteten lediglich die Vereinheitlichung für grenzüberschreitende Sachverhalte. Eine Einigung konnte bisher jedoch nicht erzielt werden.
Multinationale Unternehmen müssen sich daher mit etwaigen landesspezifischen Anforderungen ausein-andersetzen. Die gute Nachricht ist, dass viele Länder sich zumindest am strukturierten Datenformat der EU-Richtline 2014/55/EU orientieren.
In Deutschland erfolgt die Einführung der verpflichtenden Nutzung von E-Rechnungen beginnt zum 1. Januar 2027 – den Empfang von E-Rechnungen müssen Unternehmer bereits ab dem Januar 2025 gewährleisten können.
Seit Mitte Juni 2024 liegt ein erstes Entwurfsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Thema „E-Rechnungen“ vor – das endgültige BMF-Schreiben wird im vierten Quartal 2024 erwartet. Das BMF-Schreiben gibt einen Ausblick auf die ab 2025 wirksam werdenden Regelungen im Bereich der elektronischen Rechnung und soll die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.
Westprüfung - Ihr Partner im Bereich elektronische Rechnungsstellung
Digitalisierte Rechnungsprozesse für eine Optimierung des Rechnungsmanagements
Die Westprüfung wird Sie auf dem Weg der Einführung der E-Rechnung in gewohnter Weise mit aktuellen Informationen begleiten. Mit unseren Umsatzsteuer- und IT-Spezialisten begleiten wir Sie gern individuell bei der Einführung als Sparringspartner.
In diesem Rundschreiben geben wir einen groben Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen und konzentrieren uns auf die Pflichten, die Unternehmer zum 1. Januar 2025 bezüglich des Emp-fangs elektronischer Rechnungen erfüllen müssen. In weiteren Rundschreiben werden wir die Aspekte der Rechnungsstellung beleuchten und Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Kommen Sie gern bei Fragen auf uns zu.
Newsletter und Rundschreiben 2024
zu den Themen Nachhaltigkeit, Steuern und Wirtschaft für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen aus der Region.
Themenschwerpunkt
E-Rechnungspflichten ab 01.01.2025 - digitale Meldepflichten für B2B-Umsätze.
Zeitplan - Empfangspflichten - Ausstellungspflichten
unter Anderem
Jahressteuergesetz 2024
Anpassung im Gesetzgebungs verfahren
Einführung der E-Rechnung
ab dem Jahr 2025
Grundsteuer 2025 – langsam wird
es ernst!
unter Anderem
Jahressteuergesetz 2024
Einführung einer Wirtschafts-
Identifikationsnummer
Die europäische
Gesellschaftsbescheinigung
unter Anderem
Wachstumschancengesetz:
Finale Änderungen
Fristlose Kündigung von
„Low-Performern“
Finale Europäische
Lieferkettenrichtlinie
Themenschwerpunkt
ESRS S1 – S4
Sozialstandards
ESRS G1
Governance Standard
Themenschwerpunkt
ESRS E1–E5 | Umweltstandards
- Klimawandel
- Umweltverschmutzung
- Wasser/Meeresressourcen
- Biol. Vielfalt/Ökosysteme
- Ressourcennutzung / Kreislaufwirtschaft
unter Anderem
Steuergesetzänderungen 1.1.2024
Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen
Eintragungspflicht einer (Grundstücks-)GbR
Themenschwerpunkt
ESRS 1 –
Allgemeine Anforderungen
ESRS 2 –
Allgemeine Angaben