Jahressteuergesetz (JStG) 2024

Neue Chancen und Herausforderungen für Steuerpflichtige – diese Änderungen sollten Sie kennen

Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Insgesamt umfasst es rund 130 Einzelmaßnahmen. Diese betreffen eine Vielzahl von Gesetzen in diversen Bereichen des Steuerrechts. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen – von Entlastungen für Privatpersonen bis hin zu Reformen, die Unternehmen betreffen.

Entlastungen für Privatpersonen

  • Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag, also der steuerfreie Teil des Einkommens, steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro. Dies entlastet alle Steuerpflichtigen, besonders aber Geringverdienende.
  • Kinderbetreuungskosten: Ab 2025 können 80 % der Kosten, bis zu 4.800 Euro pro Kind, als Sonderausgaben abgesetzt werden (bisher 66 %, max. 4.000 Euro).
  • Photovoltaik: Anlagen bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit sind ab 2025 einheitlich steuerfrei – unabhängig von der Gebäudeart. Das vereinfacht die Handhabung und macht Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver.
  • Krankenversicherung: Bonuszahlungen von Krankenkassen bis zu 150 Euro pro Person und Jahr gelten ab 2025 nicht mehr als Beitragserstattung.

Änderungen für Unternehmen

  • Gewerbesteuer: Ab 2025 ist die Grundbesitzkürzung nicht mehr an Einheitswerte angeknüpft, sondern an die tatsächlich im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe gebuchte Grundsteuer.
  • Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenzen werden ab 2025 erhöht auf 25.000 Euro im Vorjahr und bis zu 100.000 Euro im laufenden Jahr. Die Regelung gilt nun auch für Unternehmer:innen aus der EU.
  • E-Bilanz: Ab 2025 müssen Unternehmen erweiterte Informationen wie Kontennachweise und ab 2028 auch das Anlagenverzeichnis elektronisch übermitteln.

Weitere Anpassungen

  • Erbschaftsteuer: Der Pauschbetrag für Nachlasskosten, z. B. Grabpflege, steigt ab 2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro.
  • Vorsteuerabzug: Ab 2028 ist der Vorsteuerabzug nur noch möglich, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde. Ist-Versteuerer müssen in ihren Rechnungen angeben, dass sie entsprechend versteuern.

Fazit

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt teils spürbare Entlastungen, gleichzeitig aber auch neue Pflichten. Für Unternehmen wird die Umsetzung einiger Regelungen eine Herausforderung, während Privatpersonen von steuerlichen Erleichterungen profitieren können. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut zu machen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und auf neue Anforderungen vorbereitet zu sein.

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