Erleichterungen bei der Nachhaltigkeits berichterstattung für öffentliche Unternehmen in Hessen

Das noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche CSRD-Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der europäischen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht hat für viele öffentliche Unternehmen große Unsicherheiten gebracht. Hintergrund ist, dass öffentliche Unternehmen bzw. Unternehmen an denen öffentliche Einrichtungen oder Körperschaften beteiligt sind, in vielen Bundesländern (in Hessen z.B. über § 122 HGO) indirekt oder direkt verpflichtet sind ihre Jahresabschlüsse unabhängig von der Größe der jeweiligen Gesellschaft nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen.

Quasi durch die Hintertür wären diese Unternehmen daher zukünftig zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verpflichtet. Eine bundesweite Regelung zur Klärung dieser Frage fehlt bisher, daher habe einige Länder bereits Entwürfe für entsprechende Anpassungen des Landesrechtes entwickelt. Öffentliche/kommunale Unternehmen in Hessen haben bisher noch auf eine solche Regelung gewartet.

In Hessen wird aktuell ebenfalls an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der den Verweis in § 122 HGO anpasst, so dass nur noch die öffentlichen Unternehmen zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet sind, die auch als privatwirtschaftliche Unternehmen Verpflichtung wären.

Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an!

Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Hessen
Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Hessen
+49 641 98 44 57-0
info@westpruefung.de