Das ist neu: Kassenmitteilungspflicht
Elektronische Kassensysteme müssen ab 2025
beim Finanzamt gemeldet werden
Mit Anfang des Jahres 2025 gilt eine Meldepflicht für Kassensysteme, die sogenannte Kassenmitteilungspflicht. Das bedeutet, dass alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen.
Das müssen Sie dazu wissen:
✔ Ab dem 01.01.2025 steht das entsprechende Mitteilungsverfahren zur Verfügung.
✔ Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
✔ Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
✔ Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme, die bis dahin außer Betrieb genommen worden sind, müssen nicht mehr gemeldet werden.
✔ Es gibt außer Taxametern keinerlei Ausnahmen von der Mitteilungspflicht. Gemietete und geleaste Kassensysteme werden gleichbehandelt wie gekaufte Kassensysteme.
✔ Kassensysteme können nicht über Formulare oder PDF-Vordrucke, sondern lediglich digital gemeldet werden. Hierfür stehen das Programm "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen.
✔ Die Meldung der Kasse ist auch über die DATEV- Schnittstelle „MeinFiskal“ möglich.
Folgende Angaben werden für die Registrierung benötigt:
✔ Art des Kassensystems
✔ Seriennummer der Kasse
✔ Informationen zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
✔ Datum der Anschaffung/Inbetriebnahme
✔ Informationen zur Betriebsstätte
✔ Informationen zum Steuerpflichtigen
Transaktionsdaten wie Umsätze und Zahlungen müssen nicht übermittelt werden.
Falls Sie weitere Fragen zur Kassenmitteilungspflicht haben, wenden Sie sich einfach direkt an uns. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Außerdem übernehmen wir für Sie auf Wunsch die gesamte Registrierung, sobald sie ab dem 01.01.2025 freigeschaltet ist. Sprechen Sie uns an.